Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 466/2019 vom 05.09.2019

Änderung der Musterhauptsatzung

Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Musterhauptsatzung vor dem Hintergrund der jüngsten GO-Reform redaktionell angepasst worden ist. Neben redaktionellen Änderungen ist auch die Möglichkeit der Bildung eines Integrationsausschusses anstelle eines Integrationsrates berücksichtigt worden. Eine Anpassung der örtlichen Satzungen ist unseres Erachtens nicht zwingend erforderlich. Es bietet sich an, bei ohnehin anstehenden Änderungen der Satzung den neuen Mustertext zugrunde zu legen.  

Az.: 13.0.1-004/001

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