Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation

StGB NRW-Mitteilung 525/2019 vom 21.10.2019

Änderung der Kommunalwahlordnung NRW

Mit der 12. Verordnung zur Änderung der Kommunalwahlordnung vom 09. Oktober 2019 hat das Innenministerium NRW die kommunalwahlrechtlichen Regelungen an die neuen Regelungen des Kommunalwahlgesetzes NRW angepasst. Eingefügt wurden insbesondere datenschutzrechtliche Regelungen und Regelungen zu der Wahl des Regionalverbandes Ruhr.  

Ferner wurde § 78 KWahlO NRW zur Feststellung der Bevölkerungs- und Einwohnerzahlen und der Zahl der Wahlberechtigten eingefügt. Nach den Vorgaben des Erlasses vom 12.04.2019 gilt für die Kommunalwahl 2020 aufgrund der längeren Wahlperiode die Übergangsregelung des § 94 KWahlO NRW. Über diesen Erlass haben wir mit Schnellbrief Nr. 105/2019 vom 16.04.2019 informiert. Die Verordnung ist im Mitgliederbereich unter Fachinformation - Fachgebiete - Recht, Personal und Organisation - Wahlrecht abrufbar.  

Az.: 13.2.3-002/002

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