Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 520/2011 vom 08.11.2011

Abrechnung des Jahres 2009 beim Einheitslastenabrechnungsgesetz NRW

Im Nachgang zur den StGB NRW-Mitgliedskommunen per Schnellbrief Nr. 154 vom 28.10.2011 übermittelten Tabelle zur Abrechnung der Beträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz für 2009 und den dazu zwischenzeitlich zugegangenen Bescheiden des Landes hat das MIK NRW in Abstimmung mit dem Finanzministerium mit Erlass vom 07.11.2011 darauf hingewiesen, dass ein Verzicht auf eine verwaltungsgerichtliche Klage gegen den Bescheid für das Jahr 2009 ebenfalls - wie bei den Vorbescheiden betreffend die Jahre 2006, 2007 und 2008 - nicht als Rechtsverzicht gewertet wird. Im Falle eines Erfolges der Kommunalverfassungsbeschwerde gegen das Einheitslastenabrechnungsgesetz würde das Land dies inhaltlich auch in diesem Falle bei der Behandlung der Bescheide für das Jahr 2009 beachten.

Der Erlass des MIK NRW kann von StGB NRW-Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich des StGB NRW-Internetangebots unter Fachinfo/Service > Fachgebiete > Finanzen und Kommunalwirtschaft > Solidarlastenbeteiligung abgerufen werden.

Az.: IV/1 902-04/2

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