Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 318/2017 vom 20.04.2017

AAV-Fachtagung zum Altlasten- und Bodenschutzrecht

Der AAV - Verband für Flächenrecycling und Altlastensanierung — veranstaltet am 28.06.2017 im Haus der Technik in Essen seine diesjährige Fachtagung zu aktuellen Rechtsfragen zum Altlasten- und Bodenschutzrecht. In der seit vielen Jahren bewährten Fachtagung  werden aktuelle Fragen des Bodenschutzrechts einschließlich der Altlastenbearbeitung aufgegriffen und von erfahrenen Fachleuten behandelt und diskutiert.

In diesem Jahr findet die AAV-Fachtagung in der Stadt Essen, der Grünen Hauptstadt Europas 2017, statt, die aufgrund ihres Wandels von einer Kohle- und Stahlstadt zu einer grünen Großstadt Vorbild für viele Kommunen in Europa im Strukturwandel ist. Thematisch daran anknüpfend widmet sich die diesjährige AAV-Fachtagung in ihrem ersten Teil dem Flächenrecycling und seinen rechtlichen Herausforderungen. Die Wiedernutzbarmachung vorgenutzter Flächen im Industrieland Nordrhein-Westfalen stellt eine vorrangige Zukunftsaufgabe dar, um dem Flächenbedarf in den Ballungsräumen begegnen zu  können. Die wirtschaftliche Bedeutung, die dem Flächenrecycling zukommt, soll ebenso wie die rechtlichen Herausforderungen bei der Bewältigung des Brachflächenproblems mit den zur Verfügung stehenden Planungsinstrumenten diskutiert werden.

Da beim Flächenrecycling und der Altlastensanierung in großem Maße mineralische Bau- und Abbruchabfälle anfallen, für die derzeit die Verwertungswege nur in sehr allgemeiner Form und wenig praxistauglich geregelt sind, befasst sich die AAV-Fachtagung mit der möglicherweise noch diese Legislaturperiode in Kraft tretenden sog. Mantelverordnung, deren wesentliche Elemente die Ersatzbaustoffverordnung und die neu gefasste BBodSchV sind. Schwerpunkt der Betrachtungen werden dabei die Inhalte der neuen BBodSchV aus Sicht des Landes NRW sowie die Auswirkungen der Mantelverordnung insgesamt auf die Praxis des Flächenrecyclings und der Altlastensanierung sein.

Im dritten Teil, am Nachmittag, behandelt die Fachtagung aktuelle Rechts- und Vollzugsfragen, die sich in der alltäglichen Praxis für Bodenschutzbehörden, beratende Büros, sanierungsverantwortliche Personen sowie weitere Beteiligte stellen. Zunächst wird der spannenden Frage nachgegangen, ob und inwieweit das jetzige Vergaberecht praktisch bedeutsame Spielräume kennt, in denen noch „Freiheit ohne Vergaberecht“ besteht und welche Grenzen insoweit gelten.

In der Praxis immer wieder diskutiert ist auch die Frage der Reichweite der behördlichen Befugnisse zur Durchsetzung der bodenschutzrechtlichen Pflichten gegenüber sanierungspflichtigen Personen. Hier gilt es einerseits, gesetzliche Handlungsmöglichkeiten auszuschöpfen, andererseits aber auch nicht zu überspannen. Abgerundet wird die AAV-Fachtagung durch die Behandlung von an Bodenschutzbehörden gerichtete Auskunftsansprüche, bei denen die Rechtsgrundlagen, auf die sich Fragesteller berufen, vielfältig sind. Hier besteht Anlass genug, den Paragrafendschungel etwas zu lichten.

Die Teilnahme ist für Vertreter von Kommunen kostenlos. Anmeldeschluss ist der 21.06.2017. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Eine Anmeldung ist an folgende E-Mail-Adresse zu richten: a.gesien@aav-nrw.de . Nähere Informationen zum Programm, zur Organisation und zum Veranstaltungsort können dem Programm entnommen werden, das auf der Internetseite des AAV unter  folgender Adresse abgerufen werden kann: http://www.aav-nrw.de/aktuelles/aktuelle-meldungen/veranstaltungen.html .

Az.: 25.1.2-005/001 gr

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