Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 66/2017 vom 24.01.2017

9,4 Prozent mehr Personal in NRW-Pflegeeinrichtungen 2015

Ende 2015 waren in Nordrhein-Westfalen 171 044 Personen in 2 626 Pflegeheimen (stationären Pflegeeinrichtungen) und weitere 75 399 Personen bei 2 593 ambulanten Pflegediensten tätig. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, stieg die Gesamtzahl der Beschäftigten im Pflegebereich seit 2013 um 9,4 Prozent auf 246 443.

Die Beschäftigtenzahl der ambulanten Pflegedienste stieg um 12,5 Prozent; in Pflegeheimen lag der Anstieg bei 8,0 Prozent. Wie bereits 2013 war etwa die Hälfte des gesamten Personals teilzeitbeschäftigt (127 718). Weitere 63 858 Vollzeitkräfte (+5,9 Prozent) und 33 729 sogenannte „Mini-Jobber“ (—4,3 Prozent) wurden in den Einrichtungen eingesetzt. Außerdem lernten 18 581 Auszubildende oder Umschüler in den nordrheinwestfälischen Pflegebetrieben. Die übrigen 2 557 Beschäftigten absolvierten entweder ein Praktikum außerhalb einer Ausbildung, ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst.

Mit 5 219 gab es Ende 2015 in Nordrhein-Westfalen 7,9 Prozent mehr Pflegeeinrichtungen als zwei Jahre zuvor. Etwa jede zweite Einrichtung befand sich in privater (2 607) oder freigemeinnütziger (2 484) Trägerschaft; 128 Einrichtungen wurden von der „öffentlichen Hand” betrieben. Durchschnittlich waren in jedem der 2 626 Pflegeheime 65 Personen tätig, mehr als die Hälfte (56,1 Prozent) der Arbeitskräfte verfügte über eine abgeschlossene Berufsausbildung im pflegerischen, therapeutischen, pädagogischen oder hauswirtschaftlichen Bereich. 21,1 Prozent der Beschäftigten hatten einen anderen, weitere 22,9 Prozent keinen Berufsabschluss oder befanden sich noch in Ausbildung bzw. Umschulung.

Die 2 593 Pflegedienste beschäftigten im Schnitt 29 Personen. Dort verfügten 2015 gut zwei Drittel (68,8 Prozent) des Pflegepersonals über eine fachspezifische Ausbildung, weitere 19,5 Prozent besaßen einen anderen Abschluss. (Quelle: IT.NRW)

Az.: 37.0.1.1-002/001

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