Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 674/2014 vom 04.11.2014

9. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“

An dem 9. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“, der am 29.10.2014 in Düsseldorf stattgefunden hat und konstruktiv verlaufen ist, haben rund 20 Mitglieder teilgenommen. Im Rahmen der Sitzung hat Dipl.-Ing. Christian Scheffs, Kommunal Agentur NRW, eine von der Kommunal Agentur NRW geplante Veranstaltung „Wandel zum Stadtwerk der Zukunft“ vorgestellt. Als mögliche Aspekte einer solchen Veranstaltung als bewährtes Beratungsformat der Kommunal Agentur NRW benannte er u. a. die Bereiche Einfluss der Klimainitiative des Bundes, integrierte Klimakonzepte, Energieeffizienz, neue Energiegewinnungsstandorte, Wandel in allen Aufgabenbereichen: Energieerzeugung - Energievermarktung - Energieverteilung, Rahmenveränderungen mit Blick auf das EEG, Direktvermarktungspflicht kleiner Anlagen, Mangel an Investitions- und Planungssicherheit beim Netzausbau, E-Mobilität, Breitband, Bürgerverantwortung — Investor — Verbraucher, Unternehmensnetzwerke/Bündnisse entwickeln, gemeinsame Entwicklung von Mitarbeiterqualifizierung und energetischer Unternehmensziele, progressive Unternehmensstrategien, effiziente IT-Lösungen.

Im Anschluss daran referierten Rechtsanwalt Patrick Embacher, Rödl & Partner, Köln, und Dr.-Ing. Matthias Koch MBA, Rödl & Partner, Köln, sehr informativ über die juristischen und betriebswirtschaftlichen Auswirkungen des Urteils des BGH vom 03.06.2014 zur Netzübernahme im Rahmen der Konzessionsvergabe (vgl. auch den Schnellbrief Nr. 152/2014). Danach entspann sich unter Moderation von Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen eine lebhafte Diskussion unter Einbeziehung von praktischen Fragestellungen insbesondere mit Blick auf die Übereignungspflicht auch sog. gemischt-genutzter Netzanlagen, der Ermittlung des Netzkaufpreises anhand des Ertragswertverfahrens mit der Möglichkeit des sog. Vorbehaltskaufes, wobei der neue Konzessionär zwar den geforderten Netzkaufpreis akzeptiert, ihn jedoch unter Vorbehalt der gerichtlichen Prüfung stellt, die Präzisierung der Beschränkung der Präklusionsmöglichkeit auf künftige Konzessionsvergaben vor dem Hintergrund der Entscheidung des BGH vom 17.12.2013 ( vgl. auch StGB NRW-Mitteilung 196/2014).

Sodann referierte Hauptreferentin Annette Brandt-Schwabedissen über die verschiedenen Aspekte der Novellierung der Regelungen und Vorgaben für das Konzessionierungs-Vergabeverfahren bei Strom- und Gasnetzen nach den §§ 46 EnWG und die diesbezüglichen Aktivitäten auf Bundes- und Landesebene. So haben im Sommer 2014 auf Einladung des Bundeswirtschaftsministeriums Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden auf Bundesebene zur Umsetzung der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehenen Festlegung, das Bewertungsverfahren bei der Neuvergabe der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher zu regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang zu verbessern, stattgefunden. Im Austausch mit der kommunalen Seite erarbeitet das Bundeswirtschaftsministerium ein Konzept für Novellierungsvorschläge zu den §§ 46 ff. EnWG, das in einem Referentenentwurf für eine entsprechende Änderung münden soll. In den Gesprächen ist aus kommunaler Sicht auch deutlich gemacht worden, dass auch im Bereich der Tarifierung der Konzessionsabgaben eine rasche Novellierung zwingend erforderlich ist, um ein Absinken des Konzessionsabgabenaufkommens im Strom- bzw. Gasbereich der Gemeinden zu vermeiden.

Der von der Energiekartellbehörde NRW im Herbst 2013 eingerichtete Arbeitskreis § 46 EnWG hat konkrete Vorschläge für eine Änderung der einschlägigen Vorschriften im Energiewirtschaftsrecht erarbeitet. Diese Formulierungsvorschläge für die Änderung der §§ 46-48 EnWG sind als Tagesordnungspunkt für die Wirtschaftsministerkonferenz Anfang Dezember 2014 vorgesehen. Gleichzeitig ist der Bund zu der im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD vorgesehenen Novellierung der §§ 46 ff EnWG um Bericht gebeten worden.

Der 10. Erfahrungsaustausch „Rekommunalisierung“ findet am 15.04.2015 in der StGB NRW-Geschäftsstelle statt. Die Präsentationen von Rechtsanwalt Patrick Embacher, Rödl & Partner, Köln, und Dr.-Ing. Matthias Koch MBA, Rödl & Partner, Köln, sind für StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet-Angebot des StGB NRW (Mitgliederbereich) unter Rubrik Fachinfo und Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Rekommunalisierung abrufbar.

Az.: II/3 818-00

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