Mitteilungen - Verband Intern

StGB NRW-Mitteilung 603/1997 vom 20.12.1997

75. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik

Am 18.11.1997 fand die 75. Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Strukturpolitik in Schwelm statt. In Kooperation mit dem Inhaber Wilhelm Erfurt hatte die gastgebende Stadt Schwelm in die Räume der Tapetenfabrik Erfurt & Sohn eingeladen. Der Ausschußvorsitzende 1. Beigeordneter Weihe, Lage, dankte für diese Einladung und stellte aus Anlaß der Jubiläumssitzung dar, welche Themenbereiche in den letzten 25 Jahren im Mittelpunkt der Ausschußbertungen gestanden haben. Herr Erfurt erläuterte die geschichtliche Entwicklung und die derzeitige wirtschaftliche Situation seines Unternehmens. Bürgermeister Döring, Schwelm, stellte als ehemaliges Mitglied des Ausschusses die gastgebende Stadt in einem Grußwort vor und wies insbesondere auf die strukturellen Probleme der Stadt mit älteren Unternehmen des metallverarbeitenden Gewerbes hin.

Themenschwerpunkte der Ausschußsitzung waren aktuelle Entwicklungen in der Verkehrspolitik einerseits sowie die interkommunale Kooperation bei der Wirtschaftspolitik andererseits. Zunächst erläuterte Gruppenleiter Dr. Hatzfeld vom Ministerium für Stadtentwicklung, Kultur und Sport Anlaß und Zielrichtung der neugefaßten und in Kürze zur Veröffentlichung anstehenden Förderrichtlinien Stadterneuerung und Stadtverkehr. Unter dem Gesichtspunkt des "schlanken Staates" habe auch das Land Zurückhaltung bei dem Erlaß von Richtlinien zu üben, zumal für die Gemeinden als Adressaten die Schwierigkeit bestehe, sich wiederholt auf Neufassungen einzustellen. Eine Erneuerung sei allerdings überfällig gewesen. Insgesamt könne gesagt werden, daß die gemeindliche Verantwortung im Rahmen des Fördermanagements erheblich umfassender werde. Daneben werde die Bedeutung der Kooperation von öffentlicher und privater Hand betont. Im Verkehrsbereich gebe es durch die bundesrechtlichen Vorgaben des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erheblich weniger Gestaltungsspielräume als im Bereich der Stadterneuerung. Hier seien bisher getrennte Erlasse und Richtlinien zusammengefaßt bzw. Pauschalierungen z.B. bei Fahrradabstellanlagen eingeführt worden. Anliegen des Landes sei es, daß durch Stadtverkehrsmaßnahmen keine Verschlechterungen für den Umweltverbund eintreten, daß eine besondere Dringlichkeit auf der Grundlage eines Verkehrsentwicklungsplanes nachgewiesen werde und sich die Projekte in die jeweilige städtebauliche Gesamtsituation einfügten. Dr. Hatzfeld verwies darauf, daß ein erheblicher Teil der vom NWStGB vorgetragenen Anregungen und Änderungsvorschläge für die Förderrichtlinien inzwischen berücksichtigt sei. Hierzu zählten die Herabsetzung der Bagatellgrenzen ebenso wie eine Änderung zur Bestimmung der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Erhaltung und Entwicklung von Gewerbestandorten. Schließlich sei zu berücksichtigen, daß bei der Beschränkung der Zuwendungsfähigkeit öffentlicher Erschließungsanlagen auf Anlagen gem. §§ 127 ff. BauGB auch unterschiedliche Interessenlagen innerhalb des kommunalen Raumes gesehen werden müßten.

Der Ausschuß disktutierte engagiert über die vorgestellten Richtlinien-Entwürfe. Die Vertreter der Landschaftsverbände, die als ständige Gäste anwesend waren, unterstützten ausdrücklich die Forderung der Geschäftsstelle nach einer Änderung der Bagatellgrenzen. Sie wiesen zudem darauf hin, daß bei knappen GVFG-Mitteln die kommunalen Anträge drastisch steigen. Insgesamt wurde in der Diskussion die volle Zustimmung des Ausschusses zu den Stellungnahmen der Geschäftsstelle zum Entwurf der Förderrichtlinien Stadterneuerung und zum Entwurf der Förderrichtlinien Stadtverkehr deutlich.

Ein weiteres Schwerpunktthema war die interkommunale Zusammenarbeit im Grafschafter Gewerbepark Genend. Geschäftsführer Wusthoff, gleichzeitig Beigeordneter der Stadt Moers, berichtete über die Kooperation der Städte Kamp-Lintfort, Moers, Neukirchen-Vluyn und Rheinberg zur Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbeparks. Das Projekt fuße auf mehreren Grundsatzbeschlüssen. So werde zum einen der Park mit Förderung durch das Land gemeinsam geplant, entwickelt und vermarktet. Vorteile und Belastungen würden gemeinsam getragen. Die Federführung und Koordination liege bis auf weiteres bei der größten Stadt der Gruppe, nämlich bei Moers.

Die Besonderheit des Gewerbeparks Genend liege darin, daß erstmals auch Kommunen an einer Kooperation beteiligt seien, die nicht Belegenheitsgemeinde seien. Herr Wusthoff erläuterte den Gesellschaftsvertrag mit den sich hieraus ergebenden besonderen Regelungen. Diese Sonderfrage fand auch besonderes Interesse bei den Mitgliedern des Ausschusses. Es wurden Einzelheiten über die Möglichkeit, einen Ausgleich der jeweiligen Erträge und Zuschüsse zu realisieren, besprochen. Ein wesentliches Ergebnis der Diskussion war des weiteren, daß unter Berücksichtigung der entstehenden Unterhaltungsaufwendungen im Gewerbepark Genend nicht davon ausgegangen werden könne, daß für die beteiligten Kommunen kurzfristig Gewinne entstehen. Wichtig sei vielmehr eine Strukturveränderung derart, daß Arbeitsplätze für die Region geschaffen werden.

Schließlich berichtete Referent Thomas, Geschäftsstelle, über das Rechtsinstitut der kommunalen Erschließungsgesellschaft als Impuls für Stadterneuerung und Wirtschaftsförderung. Rechtlich sei es inzwischen geklärt, daß auch die Gemeinden mit einem Erschließungsträger einen Erschließungsvertrag dann abschließen könnten, wenn sie an dieser Gesellschaft beteiligt seien bzw. sie zu diesem Zweck gründeten. Mit einer solchen Erschließungsgesellschaft könnten mehrere praktische Probleme beseitigt werden, die sich auch für den Bürger als Straßenanlieger finanziell nachteilig auswirkten. Es seien nämlich praktische Fälle bekannt, in denen Investoren ihre Erschließung aufgrund Konkurses nicht zu Ende gebracht hätten und die Gemeinde sodann zu erheblich schlechteren Konditionen in die Erschließungstätigkeit eintreten mußten. In jüngerer Zeit seien zum anderen mehrfach große, landesweit operierende Erschließungsträger auf den Plan getreten, die gerade den Interessen kleinerer Kommunen gegenüber wenig aufgeschlossen seien. Des weiteren ermögliche die Abwicklung von Erschließungsmaßnahmen auf vertraglicher Basis häufig eine zügigere und damit kostengünstigere Baureifmachung von Grundstücken. Schließlich dürfe nicht übersehen werden, daß aufgrund der schlechten Finanzlage im Einzelfall bereits projektierte Maßnahmen ohne die Sicherstellung der Refinanzierung gänzlich unterbleiben müßten.

Der Ausschuß beschloß, die kommende Sitzung gemeinsam mit dem Ausschuß für Landesplanung am 29.4.1998 in Lage durchzuführen.

Az.: III

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