Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr

StGB NRW-Mitteilung 408/2019 vom 26.08.2019

5G-Innovationswettbewerb sucht 50 Pionierregionen

Der neue Förderaufruf beinhaltet eine Konzeptförderung, um innovative Projektideen zu entwickeln, die 5G-Anwendungen in sogenannten Pionierregionen erproben und erforschen. Dafür werden maximal 50 Konzepte ausgewählt. Es wird also maximal 50 Pionierregionen geben.

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Städte, Landkreise sowie als Zweckgemeinschaften öffentlich-rechtlich zusammengeschlossene Gebietskörperschaften. Die Zusammenarbeit der Gebietskörperschaften mit Forschungseinrichtungen, Unternehmen und Verbänden wird ausdrücklich angeregt, um praxisnahe Konzepte zu erarbeiten und die betroffenen Akteure frühzeitig zu vernetzen. Zuwendungsfähig sind die projektbezogenen Ausgaben für die Konzepterstellung sowie für Koordinierungsaufgaben. Die Ausgaben werden einmalig in voller Höhe bis maximal 100.000 € gefördert. 

Zur Erstellung von Förderanträgen ist das elektronische Antragssystem „easy-Online“ unter dem folgenden Link zu nutzen: https://foerderportal.bund.de/easyonline/reflink.jsf?m=5X5G-KONZE&b=5X5GKONZEPT&t=AZA 

Anträge auf die Förderung von Konzepten können bis zum 17. September 2019 23:59 Uhr elektronisch über easy Online eingereicht werden. Für die fristwahrende Antragstellung ist ferner der Eingang der vollständigen und rechtsverbindlich unterzeichneten Antragsunterlagen beim BMVI, Projektgruppe 5G, Robert-Schuman-Platz 1, 53175 Bonn auf dem Postweg bis zum 20. September 2019 erforderlich. 

Die Konzeptförderung ist die erste von zwei Förderphasen. Die erstellten Konzepte sollen grundsätzlich eine eigenfinanzierte oder privatwirtschaftliche Umsetzung ermöglichen. Im Rahmen des Innovationswettbewerbs wird das BMVI jedoch eine ausgewählte Zahl von Konzepten besonders hervorheben und mit einer Umsetzungsförderung prämieren. Diese erfordert eine gesonderte Antragstellung im Rahmen einer noch zu veröffentlichenden Förderrichtlinie und eines noch zu veröffentlichenden Förderaufrufs (Phase 2). Die geförderten Konzepte sollen Grundlage der Förderanträge für Phase 2 werden können. 

Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Anlage/DG/aufruf-antragseinrichtung-5g-innovationswettbewerb-5x5g-strategie.pdf?__blob=publicationFile. Für weitere Rückfragen zu der Fördermaßnahme steht die E-Mail-Adresse 5G@bmvi.bund.de als einheitliche Anlaufstelle zur Verfügung .

Az.: 31.6-001/001

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