Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 379/2019 vom 16.07.2019

5. Kommunaler Finanzreport der Bertelsmann Stiftung

Die Bertelsmann Stiftung hat ihren 5. Kommunalen Finanzreport vorgestellt. Dieser stellt anhand der aktuellsten amtlichen Statistik die Lage im Jahr 2018 und im Vergleich zu 2017 dar. Dargelegt wird die insgesamt positive Entwicklung der Kommunalfinanzen. Deutlich wird aber auch, dass die Disparitäten in der kommunalen Finanzlage sich vergrößern und gerade finanzschwache Kommunen aus der Misere nicht herauskommen.

Nach den Zahlen des Finanzreports waren im Jahr 2018, ebenso wie im Jahr 2017, die Kommunen aller Länder im Plus. Diese Situation ist ein historisches Novum. Auch die über Jahrzehnte fast durchgängig defizitären Länder erreichen nunmehr positive Salden. Die Verbesserung der Salden beruht ausschließlich auf dem Anstieg der Einnahmen. Ein Rückgang der Ausgaben ist in keinem Land festzustellen. Die Einnahmen stiegen 2018 abermals um gut vier Prozent.

Wichtigste Einnahmeart sind im bundesweiten Durchschnitt die Steuern (31 Prozent), gefolgt von den aufgabenbezogenen Zuweisungen (24 Prozent) und allgemeinen Zuweisungen (15 Prozent). Die Einnahmestruktur unterscheidet sich zwischen West- und Ostdeutschland. Die ostdeutschen Kommunen erreichen in Folge der noch immer geringeren Wirtschaftskraft lediglich 61 Prozent der westdeutschen Steuereinnahmen. Sie sind in höherem Maße auf Zuweisungen der Länder angewiesen.

Auch bei den Ausgaben setzt sich der langjährige Trend fort. Im fünfjährigen Vergleich zu 2013 summiert sich das Ausgabenwachstum auf beachtliche 27 Prozent. Größte Ausgabenkategorie sind traditionell die Personalausgaben (22 Prozent), gefolgt von Sozialleistungen (19 Prozent), laufendem Sachaufwand (19 Prozent), laufenden Zuweisungen (13 Prozent) und Investitionen (12 Prozent). Alle Ausgabenarten sind im Jahresvergleich gestiegen; am stärksten jene für Personal und Investitionen. Die Sozialausgaben entwickelten sich über viele Jahre sehr dynamisch und waren eine zentrale Ursache verbreiteter Haushaltskrisen.

In den Jahren 2015 und 2016 war der Anstieg in Folge der Asylmigration besonders groß. In den Jahren 2017 und 2018 stagnierten die Ausgaben, allerdings auf erhöhtem Niveau. Bei den sozialen Leistungen treten besonders große Ausgabendifferenzen zwischen den Ländern auf. Pro Einwohner liegen diese in den Kommunen Nordrhein-Westfalens mehr als doppelt so hoch wie in den Kommunen Sachsen-Anhalts.

Die kommunalen Investitionen sind im Jahr 2018 um fast 13 Prozent gestiegen. Diese Entwicklung ist positiv, allerdings sind die Investitionen besonders volatil. Hier wirken sich Konjunktur, aktuelle Förderprogramme und Haushaltslage direkt und kurzfristig aus. Der bundesweit positive Trend wird primär durch die Kommunen in Bayern getragen. Sie erreichen pro Einwohner mehr als das Dreifache Investitionsvolumen der Kommunen des Saarlandes. Diese regionale Verteilung besteht bereits seit vielen Jahren und hat zwangsläufig Auswirkungen auf die Qualität der Infrastruktur. Die wichtigsten Investitionsfelder sind Straßen und Schulen.

Die kommunale Verschuldung erreichte im Jahr 2015 ihren Höhepunkt und ist seitdem leicht gesunken. Rund 70 Prozent der Schulden sind investiv. Gut ein Viertel entfällt auf die kritisch zu bewertenden Kassenkredite. Hier ist nach Jahrzehnten des kontinuierlichen Wachstums ein Trendwechsel zu beobachten. Hervorzuheben ist dabei die vollständige Umschuldung der Kassenkredite in Hessen. Höhe und Struktur der Schulden variieren deutlich zwischen den Ländern.

Die geringste Gesamtverschuldung weisen die Kommunen Sachsens auf (693 Euro je Einwohner), die höchste jene im Saarland (3.522 Euro je Einwohner). Der Großteil dieser Differenzen entfällt auf Kassenkredite, die in drei Ländern bedrohliche Ausmaße erreichen (Saarland, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen) und in anderen Ländern nahezu nicht vorkommen (Bayern, Sachsen, Baden-Württemberg, Thüringen).

Die Schere zwischen Städte und Gemeinden mit guter und schlechter Finanzlage geht immer weiter auf. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat gegenüber Bund und Ländern die Erwartung formuliert, dass auch mit Blick auf die kommunalen Finanzen gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Deutschland angestrebt werden. Es ist zu begrüßen, dass die Städte und Gemeinden nun seit sieben Jahren mit Blick auf die bundesweiten Haushaltszahlen Überschüsse erwirtschaften konnten.

Das hängt mit der guten Konjunktur und Arbeitsmarktlage zusammen. Aber auch damit, dass wir im Bund ein viel stärkeres Eintreten für die Städte und Gemeinden zum Beispiel mit kommunalen Investitionsprogrammen und einer finanziellen Entlastung erreichen konnten. Aber: Die Konjunktur trübt sich ein und die Überschüsse werden nicht dauerhaft bleiben!

Zudem macht es große Sorge, dass die Schere zwischen armen und reichen Kommunen sich nicht schließt, sondern immer weiter aufgeht. Dabei darf es für die Chancengerechtigkeit der Menschen keinen Unterschied machen, ob sie auf dem Land oder in der Stadt, im Osten oder im Westen leben. Der DStGB erwartet, dass aus der Regierungskommission Gleichwertige Lebensverhältnisse klare Konzepte kommen. Die höchstverschuldeten Kommunen kommen trotz Rekordsteuern nicht aus der Misere, die Sozialausgaben wachsen, allein der kommunale Investitionsrückstand liegt bei 138 Milliarden Euro. Das zeigt: Trotz der vordergründig guten kommunalen Finanzzahlen kann keine Entwarnung gegeben werden.

Von den 40 steuerstärksten Kommunen liegen 39 in Westdeutschland; von den 40 schwächsten Kommunen 35 in Ostdeutschland. Die kommunalen Kassenkredite sind von 50 auf aktuell 36 Milliarden Euro gesunken. Aber: Die Kassenkredite konzentrieren sich in wenigen Regionen, vor allem im Saarland, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen.

Daher braucht es eine Vereinfachung und Beschleunigung der Verwaltungsverfahren, mehr Personalkapazitäten in den Kommunalverwaltungen und auch in den Unternehmen. Chancen der Digitalisierung müssen genutzt sowie den Kommunen langfristige Investitions- und Finanzierungsmöglichkeiten eröffnet werden.

Az.: 41.0.7-001/004

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