Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 279/2020 vom 01.04.2020

Ausführungsgesetz des Landes zum Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Minister Laumann  hat mit Presseerklärung vom 31.03.2020 darüber informiert, dass die Landesregierung beschlossen habe, ein Ausführungsgesetz zur Umsetzung des Bundesgesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Corona-Krise einzubringen. 

Mit dem Ausführungsgesetz sollen klare Zuständigkeiten geschaffen und der Weg für Hilfen für soziale Dienstleister in der Corona-Krise geebnet werden.

Der entsprechende Gesetzentwurf mit der Nummer 17/8920 wird aktuell im Landtag beraten. Nach dem Entwurf des Ausführungsgesetzes zur Umsetzung des Gesetzes über den Einsatz der Einrichtungen und sozialen Dienste zur Bekämpfung der Coronavirus SARS-CoV-2-Krise in Verbindung mit einem Sicherstellungsauftrag (Sozialdienstleister-Einsatzgesetz - SodEG) vom ... (BGBl. I S. ...) richtet sich die Zuständigkeit nach § 5 SodEG in Verbindung mit den bestehenden Zuständigkeitsregelungen für die einzelnen Leistungsbereiche.

Az.: 38.0.6.1-001/021

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