Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 278/2019 vom 16.05.2019

Großer Aufforstungsbedarf aufgrund von Stürmen, Dürre und Borkenkäfer

Nach Schätzungen der Bundesregierung müssen in Deutschland 114.000 Hektar Wald seit Anfang 2018 aufgrund von Sturm, Dürre und Borkenkäferkalamität  neu aufgeforstet werden. Dies ist eine Fläche etwa halb so groß wie das Saarland und entspricht einer Fläche von ca. 160.000 Fußballfeldern.

Erfahrungsgemäß dauere es mehrere Jahre, bis die Forstwirtschaft einen solch großen Schaden bewältigt habe, teilt der Parlamentarische Staatsekretär im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft, Hans-Joachim Fuchtel (MdB) in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 19/09043) mit.

Gesamtgesellschaftliche Solidarität

Für die Mammutaufgabe, den Wald in dieser Krise fit für die Zukunft zu machen, hat der Gemeinsame Forstausschuss der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände „Deutscher Kommunalwald“ auf seiner Frühjahrstagung am 1. April 2019 in Schmallenberg eine deutliche Verstärkung der Waldbewirtschaftung und der Forstwirtschaft (Stichwort „Waldcent“) gefordert. In dieser Krisensituation benötigten die kommunalen und privaten Waldbesitzer eine gesamtgesellschaftliche Solidarität. Vor dem Hintergrund der Generationenverantwortung müssten die gemeinwohlorientierten Dienstleistungen des Waldes finanziell anerkannt werden. Dazu müssten die Länder nach dem Grundsatz „Öffentliches Geld für öffentliche Güter“ einen Gemeinwohlausgleich zugunsten der kommunalen und privaten Waldbesitzer etablieren.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium rechnete jüngst für 2018 und 2019 mit einem Gesamtschaden von 2,5 Milliarden Euro. Zur Beseitigung der Schäden hatte Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner im Herbst 2018 25 Millionen Euro – verteilt auf fünf Jahre – zur Verfügung gestellt. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat fordert für die nächsten fünf Jahre jährlich zusätzlich mindestens 100 Millionen Euro Bundesmittel, um die dringendsten Maßnahmen zum Walderhalt bewältigen zu können.

Viertschwerstes Schadensereignis

In der Antwort auf die Kleine Anfrage teilt die Bundesregierung mit, dass nach den Meldungen der Länder im Jahr 2018 rund 32,4 Millionen Kubikmeter Kalamitätsholz angefallen seien. Dies sei das viertschwerste Schadereignis in der deutschen Forstwirtschaft der letzten 30 Jahre. Etwa ein Drittel davon entfalle auf die Sturmwürfe von Anfang des Jahres 2018, zwei Drittel auf Borkenkäferschäden, die zum Teil durch die Trockenheit verstärkt wurden.

Seit Jahresbeginn bis Ende März 2019 seien weitere rund 13 Millionen Kubikmeter Kalamitätsholz angefallen und die Schäden würden sich voraussichtlich im Jahr 2019 weiter erhöhen. Nach ersten Prognosen zeichne sich bereits ab, dass für das Jahr 2019 eine dem letzten Jahr vergleichbare Schadholzmenge zu erwarten sei. Entscheidend für die Entwicklung und das Ausmaß weiterer Schäden sei der Witterungsverlauf während der kommenden Vegetationszeit.

Eine genauere Prognose sei derzeit nicht möglich. Ähnliches gelte für die im letzten Jahr entstandenen Dürreschäden an Pflanzungen, Kulturen und Naturverjüngungen. Zuverlässige Flächenangaben könnten erst erhoben werden, wenn der Laubaustrieb vollständig ausgebildet ist. Zudem seien entstanden und entstünden durch den schadensbedingten Einschlag von Kalamitätsholz in erheblichem Umfang Freiflächen, die wieder aufgeforstet werden müssten. Nach ersten, noch vorläufigen Abschätzungen der Länder summierten sich diese Flächen im Privat- und Körperschaftswald auf rund 76.000 Hektar und im Staatswald auf rund 38.000 Hektar.

Durch die derzeitige Borkenkäfermassenvermehrung sei davon auszugehen, dass die Fichte besonders geschädigt werde. Beobachtungen aus den Ländern zeigten, dass die meisten Käfer den Winter überlebt haben. Besonders betroffen seien Gebiete mit größerem Fichtenvorkommen und -anteilen in der planaren und kollinen Höhenstufe, weil hier das Potenzial zur Massenvermehrung am höchsten sei. Ein hohes Befallsrisiko bestehe insbesondere für die Länder Bayern, Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

Das BMEL stehe derzeit in engem Kontakt mit Ländern und Verbänden, um sich über aktuelle Entwicklungen und Maßnahmen auszutauschen. Außerdem prüfe das BMEL in Abstimmung mit den Ländern Möglichkeiten für ein neues Waldschutz-Monitoring unter Einbezug von Fernerkundung zur Analyse von Schäden und Schadensrisiken, um auf Risiken und neue Ereignisse rasch reagieren zu können.

Forstschäden-Ausgleichsgesetz

Der Erlass einer Einschlagsbeschränkungsverordnung nach dem Forstschäden-Ausgleichsgesetz (ForstSchAusglG) erschien zur Bewältigung der Schäden nicht zielführend, da nach Bewertung des BMEL und der Branche in der bundesweiten Schadenssituation eine marktausgleichende Wirkung nicht erreichbar gewesen wäre, so Staatsekretär Fuchtel auf die Frage zur Novellierungsbedürftigkeit des Gesetzes.

Darüber hinaus beschränkten sich die Forstbetriebe bereits soweit freiwillig, dass eine Einschlagsbeschränkung ins Leere gegangen wäre. Deshalb stelle sich in der Nachbetrachtung die Frage, ob das ForstSchAusglG, das aus dem Jahr 1969 stamme, seine eigentliche Zielsetzung noch erreichen kann. Die Empfehlung der forstlichen Verbände, das ForstSchAusglG anzupassen, werde vom BMEL geprüft, sobald hierzu die ersten greifbaren Erkenntnisse bzw. konkrete Verbesserungsvorschläge vorliegen.

Az.: 26.1-006/001

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