Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 559/2021 vom 23.09.2021

2030-Klimaziele: Studie sieht starken Investitionsbedarf auf kommunaler Ebene

Die Denkfabrik Agora Energiewende hat gemeinsam mit dem Forum New Economy im Rahmen einer Studie untersuchen lassen, welche Investitionen erforderlich sind, um eine Minderung der Treibhausgasemissionen um 65 Prozent gegenüber 1990 bis zum Jahr 2030 zu erreichen. Demnach müssen jährlich knapp 30 Milliarden Euro Bundesmittel in den Klimaschutz fließen. Dies sei laut Agora doppelt so viel wie bisher veranschlagt. Zusammen mit weiteren Finanzbedarfen auf kommunaler Ebene braucht es damit insgesamt bis zu drei Mal so hohe Klimaschutzinvestitionen. Nach Einschätzung des DStGB zeigt die Studie die Notwendigkeit, kommunale Klimaschutzmaßnahmen noch stärker finanziell zu fördern. Hinzukommen muss eine langfristige Förderung von investiven und nicht-investiven Maßnahmen im Bereich der Anpassung an die Folgen des Klimawandels.

Bund, Länder und Kommunen müssen laut der Studie deutlich mehr öffentliche Gelder für den Klimaschutz bereitstellen als bisher geplant. Für den Zeitraum von 2021 bis 2025 sind im Rahmen von Klimaschutz- und Konjunkturprogrammen sowie dem Klimaschutz-Sofortprogramm öffentliche Ausgaben von rund 80 Milliarden Euro vorgesehen. Dies entspricht lediglich gut einem Drittel der in den nächsten fünf Jahren für den Klimaschutz benötigten Investitionssumme, wie aus einer gemeinsamen Analyse im Auftrag von Forum New Economy und Agora Energiewende hervorgeht. Demnach beläuft sich der öffentliche Finanzbedarf für Modernisierungsinvestitionen in diesem Bereich in den kommenden zehn Jahren (2021–2030) als Summe von Bundes- und kommunalen Investitionen auf rund 46 Milliarden Euro jährlich, wovon knapp 30 Milliarden Euro jährlich auf den Bund entfallen.

Der in der Studie ermittelte Gesamtbedarf an Investitionen von 460 Milliarden Euro unterteilt sich folgendermaßen: Die direkten Bundesinvestitionen belaufen sich auf etwa 90 Milliarden Euro, darunter 50 Milliarden Euro für Investitionen in den Ausbau und die Digitalisierung des Schienennetzes. Darüber hinaus bestehe ein öffentlicher Finanzbedarf zur Förderung privater Investitionen. Als Beispiel werden die Kosten für die energetische Gebäudesanierung genannt. Diese würde rund 200 Milliarden Euro betragen, wenn als Fördersätze die aktuellen Werte laufender Förderprogramme angesetzt werden. Unter der Prämisse, dass die Förderung privater Investitionen im Wesentlichen eine Bundesaufgabe ist, beläuft sich der Finanzbedarf für Klimainvestitionen aus Bundessicht damit auf circa 290 Milliarden Euro. Hinzu kommt der Finanzbedarf für kommunale Klimainvestitionen in Höhe von rund 170 Milliarden Euro. (Quelle: www.agora-energiewende.de)

Az.: 23.1.7-001/006 gr

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