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StGB NRW-Mitteilung 491/2016 vom 14.07.2016

2015 bundesweit deutlich mehr Empfänger/innen von Asylbewerberleistungen

Ende 2015 erhielten nach einer Pressemitteilung von IT NRW vom 13.07.2016 in Nordrhein-Westfalen 224 029 Personen Leistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs (sog. Regelleistungen) nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das  waren 137 671 Personen oder 159,4 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. 

87,5 Prozent der Empfänger erhielten im vergangenen Jahr Zuweisungen in Form von Wertgutscheinen, Geld- oder Sachleistungen; 12,5 Prozent bekamen Hilfe zum Lebensunterhalt. 44 848 Menschen erhielten neben Regelleistungen zusätzlich besondere Unterstützungen (z. B. Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt). 

Die meisten Regelleistungsempfänger in NRW stammten 2015 aus Asien (56,2 Prozent). Mit knapp 58 062 (2014: 6 270) bildeten Syrer dabei die größte Gruppe, gefolgt von Irakern (20 524) und Afghanen (13 773). Knapp 30 Prozent der Empfänger kamen aus einem europäischen Staat außerhalb der EU; die meisten europäischen Leistungsbezieher hatten die albanische (20 548) oder serbische (15 701) Staatsangehörigkeit. 

69,2 Prozent der Regelleistungsempfänger waren im erwerbsfähigen Alter von 18 bis 64 Jahren, bei 30,1 Prozent handelte es sich um Kinder und Jugendliche (ohne unbegleitet eingereiste Minderjährige aus dem Ausland). Nahezu zwei Drittel (64,8 Prozent) der Empfänger waren männlich. Die Empfänger verteilten sich auf insgesamt 129 548 Haushalte; 76 598 Haushalte (59,1 Prozent) waren in Gemeinschaftsunterkünften, 33 429 (25,8 Prozent) dezentral (d. h. Unterbringung erfolgt in angemieteten Wohnungen) und 19 521 (15,1 Prozent) in Aufnahmeeinrichtungen untergebracht. 

Die Bruttoausgaben für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beliefen sich in NRW im Jahr 2015 auf rund 1,22 Milliarden Euro; das waren 669 Millionen Euro (+121 Prozent) mehr als 2014. Nach Abzug der Einnahmen (z. B. übergeleitete Unterhaltsansprüche, Leistungen von Sozialleistungsträgern) verblieben Nettoausgaben in Höhe von 1,21 Milliarden Euro.
Eine auf die einzelne Kommune bezogene Darstellung können die StGB NRW-Mitgliedskommunen im Internet (Mitgliederbereich) unter Rubrik "Fachinfo und Service, Fachgebiete,  Recht und Verfassung, Asylrecht" abrufen.

Az.: 16.1.4.2

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