Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit

StGB NRW-Mitteilung 312/2018 vom 09.05.2018

1,82 Mio. schwerbehinderte Menschen 2017 in NRW

Ende 2017 lebten in Nordrhein-Westfalen nahezu 1,82 Millionen schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle des Landes mitteilt, waren das 2,8 Prozent mehr als bei der letzten Erhebung Ende 2015 und 10,8 Prozent mehr als zehn Jahre zuvor (2007: 1,64 Millionen).

Mehr als die Hälfte (56,2 Prozent) aller Betroffenen war Ende 2017 mindestens 65 Jahre alt. 10,0 Prozent der weiblichen und 10,4 Prozent der männlichen Bevölkerung Nordrhein-Westfalens galten Ende 2017 im Sinne dieser Statistik als schwerbehindert. Knapp ein Viertel (23,4 Prozent) der schwerbehinderten Menschen wies den maximalen Grad der Behinderung von 100 auf. 41,0 Prozent der Betroffenen hatten mindestens zwei Behinderungen.

Jahr

 

(jeweils
zum
31.12.)

Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen

Männer

Frauen

insgesamt

 

Anzahl

in

Prozent

 

Anzahl

in

Prozent

 

Anzahl

in

Prozent

2007

846.000

9,7

794.200

8,6

1.640.200

9,1

2009

849.000

9,7         

807.500

8.8  

1.656.500

9,3

2011

860.900

9,9

828.400

9,1

1.689.300

9,5

2013

897.600

10,5

874.300

9,7

1.772.000

10,1

2015

889.700

10,3

879.200

9,7

1.768.900

9,9

2017

909.900

10,4

908.000

10,0

1.817.900

10,2

Bei 21,0 Prozent aller schwerbehinderten Menschen in Nordrhein-Westfalen war eine "Beeinträchtigung der Funktion innerer Organe" die Hauptbehinderungsart. Am zweithäufigsten wurde mit 18,1 Prozent die Kategorie "Querschnittslähmung, zerebrale Störungen, geistig-seelische Behinderung sowie Suchtkrankheiten" verzeichnet, gefolgt von "Funktionseinschränkungen von Gliedmaßen" (10,6 Prozent).

Von "Funktionseinschränkungen der Wirbelsäule" waren 9,0 Prozent, von "Blindheit bzw. Sehbehinderung" waren 3,9 Prozent betroffen. Bei 3,5 Prozent der schwerbehinderten Menschen waren "Sprach- oder Sprechstörungen, Taubheit, Schwerhörigkeit oder Gleichgewichtsstörungen" Gründe für die Behinderung. 
Ergebnisse für kreisfreie Städte und Kreise finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/123_18.pd (Quelle: IT.NRW).

Az.: 37.0.15-001/004

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