Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 90/2017 vom 17.01.2017

1,06 Mrd. Euro Förderung für NRW-Wohnungsbau 2016

In NRW sind im vergangenen Jahr so viele preiswerte Wohnungen gebaut worden wie seit Jahren nicht mehr. Nach dem durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes NRW vorgestellten Jahresergebnis wurden im Jahr 2016 insgesamt 11.149 Wohnungen (2015: 9.195) mit Fördermitteln in Höhe von 1,06 Milliarden Euro (2015: 668 Mio. Euro) unterstützt. Dies entspricht im Vergleich zum Vorjahr einer Zunahme der Fördermittel um 58,5 Prozent.

Im Jahr 2016 wurden außerdem 9.301 Mietwohnungen und Wohnheimplätze mit Landesmitteln gefördert. Das entspricht einem Zuwachs von 66 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zu dem guten Gesamtergebnis im Mietwohnungsneubau beigetragen hat auch das Programm zur Schaffung von Wohnraum für Flüchtlinge (RL Flü). In diesem Bereich wurden mehr als 1.429 Wohnungen mit insgesamt 152,5 Millionen Euro (+ 90,9 Prozent) gefördert. 

Die Förderung von Bestandsinvestitionen ist dagegen um 54 Prozent gesunken. Gründe für die rückläufigen Förderergebnisse liegen unter anderem in der Konzentration der Investoren auf das Segment der Neubauförderung sowie den attraktiven Förderalternativen der KfW. Darüber hinaus konnten bereits im Förderjahr 2015 mit den Starterquartieren (Energetische Sanierung Plus) große Förderprojekte realisiert werden, die nicht in jedem Jahr in gleicher Höhe anstehen. Bei der Eigentumsförderung sind aufgrund der anhaltenden Niedrigzinsphase, die eine Eigentumsbildung für weite Kreise der Bevölkerung auch ohne Förderung ermöglicht, die Zahlen weiter rückläufig (minus 25 Prozent). Die Entwicklung der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ist allerdings stabil.  

Die detaillierten Förderzahlen der Kreise und kreisfreien Städte können unter www.nrwbank.de/wohnen abgerufen werden. Die Landesregierung hatte die Wohnbauförderung wegen der hohen Nachfrage von Investoren im Juni 2016 von 800 Millionen auf 1,1 Milliarden Euro aufgestockt. Das Programm wird auch 2017 in dieser Höhe fortgesetzt. Die aktuellen Förderbedingungen sind unter http://www.mbwsv.nrw.de/wohnen/wohnraumfoerderung/index.php abrufbar.

Az.: 20.4.3

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