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StGB NRW-Mitteilung 361/2022 vom 29.06.2022

Landesweiter Probealarm am 08.09.2022 um 11:00 Uhr

Mit Beschluss der Innenministerkonferenz wird der bundesweite Warntag auf Wunsch des Bundes vom September auf den 08. Dezember 2022 verschoben.

Hintergrund der Verschiebung ist das Ziel des Bundes, zum Warntag 2022 der Öffentlichkeit das neue Warnmedium Cell-Broadcast in der Testphase vorstellen zu können. Dies wird im September noch nicht möglich sein.

Aufgrund der Verschiebung des bundesweiten Warntages in den Dezember, der Absage des bundesweiten Warntags im September 2021 und der Absage des Sirenenprobealarms im vergangenen März infolge des Ukraine-Krieges, würde der Zeitraum zur letzten Erprobung der Sirenen 18 Monate betragen. ln der Zwischenzeit sind aber eine Vielzahl neuer Sirenen installiert worden. Eine Erprobung erscheint daher angezeigt.

Im Warnerlass ist für den zweiten Donnerstag im September ein landesweiter Probealarm vorgesehen.

Um noch vor dem bundesweiten Warntag die Sirenen zu erproben und wieder eine Regelmäßigkeit des Probealarms in Nordrhein-Westfalen zu erhalten, findet gemäß Ziffer 3.1.5 des Warnerlasses am 08. September 2022 um 11:00 Uhr ein landesweiter Probealarm statt.

Im Unterschied zum bundesweiten Warntag wird hier ausschließlich das Warnmittel der Sirene erprobt. Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Wege der örtlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rechtzeitig auf den Probealarm hingewiesen werden. Das IM NRW erinnere beim Sirenensignal „Probealarm“ an die Empfehlung zu den Abständen der Sirenensignaltöne (5 Minuten).

Az.: 15.2.12-005

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