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StGB NRW-Mitteilung 1/2021 vom 25.02.2021

Das Regionale Weimarer Dreieck - Gelebte europäische Kooperation

Das Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für Internationales des Landes NRW hat die Geschäftsstelle über folgende Initiative informiert.

Seit 2001 sind Nordrhein-Westfalen, Schlesien und Hauts-de-France (früher Nord Pas de Calais) auf Grundlage einer „Gemeinsamen Erklärung zur Zusammenarbeit“ partnerschaftlich miteinander verbunden. Damit gründeten sie eine regionale Version des Weimarer Dreiecks, das 1991 von den Außenministern Deutschlands, Frankreichs und Polen begründet wurde. Ziel war und ist die deutsch-französischpolnische Freundschaft zu fördern und die Einheit Europas zu stärken.

Die drei Regionen haben viele Gemeinsamkeiten. In sehr ähnlicher Weise wurden sie durch die Montanindustrie geprägt, stehen und standen vor den Herausforderungen des Strukturwandels. In den vergangenen Jahren wurde die Zusammenarbeit zunehmend ausgebaut und vertieft. Besonders der Beitritt Polens zur Europäischen Union am 1. Mai 2004 eröffnete neue Perspektiven für Kooperationen.

Aus dem Kern der Zusammenarbeit, der Industriekultur, entwickelten sich mit der Zeit weitere zukunftsgerichtete Kooperationsfelder. Heute hat das Regionale Weimarer Dreieck drei Schwerpunkte: Jugend, Kultur und der Expertenaustausch, zu denen jährlich Projekte stattfinden.

Beim Jugendgipfel kommen Jugendliche aus den drei Regionen zusammen und tauschen sich zu einem zuvor abgestimmten aktuellen Thema in Diskussionsrunden und Workshops aus. Bei einem Rahmenprogramm haben sie darüber hinaus die Möglichkeit, sich persönlich kennenzulernen, Kontakte und Freundschaften zu knüpfen.

Aus dem Kulturprojekt ging bereits ein französisch-polnisch-deutsches Jazz-Trio hervor. Im Jahr 2020 brachte es Künstlerinnen und Künstler aus den drei Regionen zusammen, die im Rahmen eines Urban Art Projektes unter anderem gemeinsam einen Hiphop-Track produzierten.

Beim Expertenaustausch werden Expertinnen und Experten aus den Regionalverwaltungen sowie der Wissenschaft und Wirtschaft zusammengebracht. Auch während der Corona-Pandemie ging der Austausch weiter. So fanden 2020 Experten-Webinare statt, die Themen wie die Chancen des Wasserstoffs, Digitale Bildung und Tourismus in Zeiten von Corona behandelten.

Das Frankreich-Polen-Nordrhein-Westfalen-Jahr 2021/22 will solche und andere Initiativen der tri- und bilateralen Kooperation hervorheben und neue Impulse für die Zusammenarbeit setzen. Um die Zivilgesellschaft einzubinden, gibt es einen Wettbewerb zur finanziellen Förderung von bi- und trinationalen Initiativen.

Wie kann ich mich beteiligen?

Prinzipiell ist jede Initiative der tri- und bilateralen Zusammenarbeit zwischen NRW, Frankreich und Polen passend für das Frankreich-Polen-Nordrhein-Westfalen-Jahr. Die Größe des Projekts ist dabei unerheblich, es können sowohl bereits etablierte Formate als auch neue Initiativen sein. Die Projekte nimmt das Land in den Veranstaltungskalender auf der Website des Frankreich-Polen-Nordrhein-Westfalen-Jahres auf und bewirbt sie unter diesem Dach mit einem gemeinsamen Logo. Eindrücke zu Projektideen aus vergangenen Auszeichnungen finden Sie hier: www.mbei.nrw/richeza-preis

Wo erhalte ich Unterstützung?

Die Staatskanzlei stellt Initiativen im Rahmen des Frankreich-Polen-Nordrhein-Westfalen-Jahres ein gemeinsames Logo zur Verfügung. Außerdem können entsprechende Veranstaltung im Veranstaltungskalender des Jahres aufgeführt werden. Es wird Kontakt zu Partnern in Frankreich und Polen vermittelt. Des Weiteren werden unterschiedliche Arten der finanziellen Unterstützung angeboten: Die Staatskanzlei lobt einen Wettbewerb aus, bei dem Projekte zur bi- und trilateralen Zusammenarbeit mit einem Preisgeld von bis zu 2.000 Euro ausgezeichnet werden. Die Bewerbungsphase wird voraussichtlich im März eröffnet. Weitere Akteure wie das Deutsch-Französische- und das Deutsch-Polnische-Jugendwerk oder der Deutsch-Französische-Bürgerfond stellen Mittel für bi- und trilaterale Projekte zur Verfügung. Die Staatskanzlei vermittelt Ihnen gerne entsprechende Kontakte. Für weitere Fragen ist Ella Gemünd (ella.gemuend@stk.nrw.de) im Europaministerium zu erreichen.

Az.: 10.0.14-003/001

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