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StGB NRW-Mitteilung 81/2019 vom 25.02.2019

NRW-weiter Probealarm am 7. März 2019

Das NRW-Ministerium des Innern hat den StGB NRW auf den landesweiten Probealarm am 7. März 2019 um 10 Uhr (siehe Warnerlass vom 16.05.2018 Ziffer 3.1.5) hingewiesen. Im Unterschied zum landesweiten Warntag wird hier ausschließlich das Warnmittel der Sirene erprobt.

Die Bürgerinnen und Bürger sollen im Wege der örtlichen Presse- und Öffentlichkeitsarbeit rechtzeitig auf den Probealarm hingewiesen werden. Landesseitig werden hierzu anders als beim Warntag keine zentralen Pressebotschaften erstellt. Mit Schreiben vom 26.10.2018 hat das Ministerium die Kommunen zudem gebeten, einen Fragebogen zum erstmalig im September des letzten Jahres in Nordrhein-Westfalen durchgeführten landesweiten Warntag auszufüllen und über die Bezirksregierungen zurückzusenden.

Die übersandten Beiträge sind vom Ministerium ausgewertet und zusammengefasst worden, es konnten wichtige Erkenntnisse für die Planungen zum diesjährigen Warntag gewonnen werden. Insgesamt haben die Rückmeldungen die bisherige Wahrnehmung einer erfolgreichen Premiere des landesweiten Warntages bestätigt. Der zentral vom Land erstellte Flyer wurde ganz überwiegend positiv bewertet.

Das Land wird daher eine Version des Flyers ohne Datumsbutton und mit einer Möglichkeit zur Ergänzung örtlicher Hinweise (wie kommunale Logos, Lokalradiosender, Bürgertelefon etc.) als Vorlage zur Verfügung stellen. Der Flyer kann so von den kommunalen Aufgabenträgern auf ihren Plattformen auch mit einem regionalen Bezug dauerhaft zur Information der Bürgerinnen und Bürger genutzt werden. Zudem wird der Flyer zum Warntag 2018 übersetzt und auf der Internetseite www.warnung.nrw zeitnah auch in den Sprachen Englisch, Französisch, Niederländisch, Türkisch, Russisch und Arabisch zur Verfügung stehen.

Es wurde sich zudem mehrheitlich dafür ausgesprochen, die zentrale Auslösung der WarnAPP „NINA am landesweiten Warntag durch das Lagezentrum der Landesregierung beizubehalten. In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die zentrale landesweite Warnung am Warntag 2018 einen echten „Lasttest für die Warn-App NINA darstellte und Auslastungsprobleme offenbarte. Technische Probleme und damit verbundene, nicht vollzogene Warnungen führten u.a. zu etlichen Nachfragen aus der Bevölkerung. Der Bund als Betreiber der Warn-App hat auf Grundlage dieser Erfahrungen wertvolle Erkenntnisse gewonnen, Fehler behoben und beabsichtigt, den Betrieb von NINA zu optimieren.

Viele Kommunen haben sich ergänzend zum Warnerlass für eine landesweite Festlegung zum zeitlichen Abstand zwischen den Sirenentönen ausgesprochen! Dabei wurde darauf hingewiesen, dass ein gewisser Abstand zum erneuten „Anfahren der Sirenen technisch notwendig sei. Das Ministerium des Innern empfiehlt daher, die Signaltöne künftig möglichst in einem Abstand von 5 Minuten auszulösen.

Der Warntag 2019 findet in diesem Jahr am 05. September statt. Dabei soll wieder durch die kommunalen Aufgabenträger, die über Sirenen verfügen, öffentlichkeitswirksam im ganzen Land um 10:00 Uhr ein Sirenenprobealarm durchgeführt werden. Darüber hinaus sollten zugleich alle weiteren Warnmittel erprobt werden.

Das Ministerium bittet darum, die örtlichen Warnkonzepte insgesamt zu erproben (wie zum Beispiel auch durch Lautsprecherdurchsagen mit Warnfahrzeugen). Das Lagezentrum der Landesregierung wird zeitgleich um 10:00 Uhr zentral eine Probewarnmeldung mit der Warn-App „NINA“ versenden. Weiterhin ist zum Warntag 2019 geplant, in einem neuen Fly er unterschiedliche Beteiligte im Warnprozess zum Thema „Zusammen warnen darzustellen.

Dort werden die Aufgaben und Funktionen einer einheitlichen Leitstelle sowie des Deutschen Wetterdienstes (DWD) und des Westdeutschen Rundfunks (WDR) vorgestellt. Der neue Flyer wird in Papierform rechtzeitig vor den Sommerferien übersandt.
Im Vorfeld des landesweiten Warntages 2019 sollen die Bürgerinnen und Bürger erneut im Wege einer gezielten Öffentlichkeitsarbeit über den Aktionstag informiert werden.

Das Ministerium wird rechtzeitig zum Warntag weitere Plakatdruckvorlagen in DIN A 0, DIN A 2 und DIN A 3 (mit und ohne Hinweis auf den ersten Donnerstag im September) sowie Roll-Ups jeweils zum Download zur Verfügung stellen. Ebenso wird es wieder zentrale Pressebotschaften zur Verfügung stellen, auf die Sie für Ihre örtliche Pressearbeit zurückgreifen können.

Az.: 15.2.12-005/001

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