Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

170. Sitzung am 26.03.2009 in Bergkamen

Umsetzung des Konjunkturpakets II

3.2.1 Das Präsidium begrüßt, dass der Bund als Teil des Gesetzes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland auch kommunale Investitionen in Bildungseinrichtungen und sonstige Infrastruktur fördert. Nachhaltige Impulse für die konjunkturelle Entwicklung sind allerdings eher zu erwarten, wenn die Mittel für die gesamte Breite kommunaler Investitionstätigkeit eingesetzt werden dürfen. Das Präsidium begrüßt die Vorschläge der Föderalismuskommission II, hierfür die verfassungsmäßigen Voraussetzungen zu schaffen. Sollte dies nicht möglich sein, spricht sich das Präsidium dafür aus, unter Ausschöpfung aller verfassungsrechtlichen Spielräume die Verwendungsmöglichkeiten großzügig zu gestalten.

3.2.2 Das Präsidium hält das geplante Zukunftsinvestitionsgesetz NRW auf der Basis der gemeinsamen Erklärung von Land und kommunalen Spitzenverbänden vom 31.01.2009 für eine sehr gute und sehr kommunalfreundliche Umsetzung der bundesrechtlichen Vorgaben. Dies betrifft sowohl den Umfang der kommunalen Beteiligung am Konjunkturpaket II in Nordrhein-Westfalen, die Verteilungsschlüssel als auch das pauschale Verfahren zur Verteilung der Mittel.

3.2.3 Für die rasche Umsetzung des Gesetzes durch die Kommunen müssen verbleibende Rechtsunsicherheiten nunmehr schnellstmöglich beseitigt und Verwaltungsabläufe so einfach und unbürokratisch wie möglich ausgestaltet werden.

Verhandlungsstand SGB II-Neuorganisation

4.2.1 Das Präsidium stellt mit Betroffenheit fest, dass durch die mangelnde Einigung der Regierungsfraktionen zum SGB II-Kompromisspaket von Bundesarbeitsministerium und Ländern zum Ende 2010 das Auslaufen von Arbeitsgemeinschaften und Optionsmodell mit der Folge dann getrennter Aufgabenwahrnehmung droht. Gerade angesichts der absehbaren Folgen der Wirtschaftskrise für den Arbeitsmarkt ist eine Verschiebung der Neuorganisation bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit unsicherer Perspektive einer Lösung in der kommenden Legislaturperiode nicht verantwortbar. Deshalb fordert das Präsidium die Landesregierung und die Landtagsfraktionen auf, sich weiterhin für eine Verfassungsänderung einzusetzen und eine Bundesratsinitiative hierzu zu ergreifen oder andere darauf gerichtete Initiativen zu unterstützen, die zugleich die Entwicklung kommunal geprägter Lösungen fördern.

4.2.2 Eine getrennte Aufgabenwahrnehmung muss aus kommunaler Sicht nach Kräften vermieden werden, weil sie mangels Leistungserbringung aus einer Hand zusätzliche Hürden für die Leistungsberechtigten aufbaut, dem kommunalen Anliegen nach einer angemessenen Mitsteuerung der Eingliederungsprozesse nicht gerecht wird, unter Aspekten der Personalentwicklung sowie der Personalwirtschaft unbefriedigend ist und letztlich unnötige Doppelstrukturen fördert. Das Präsidium fordert neben einer Entfristung des Optionsmodells zumindest einfachgesetzliche Änderungen zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, mit denen - wie z.B. beim Vorschlag des DStGB zu einem Zentrum für Arbeit - auch bei getrennter Aufgabenwahrnehmung eine inhaltlich abgestimmte Leistungsgewährung, klare Grundlagen zur Personalbewirtschaftung sowie verbindliche Regelungen zur Kooperation der Aufgabenträger erreicht werden.

4.2.3 Das Präsidium unterstützt das bereits eingeleitete Vorhaben der Geschäftsstelle, unter Beteiligung des Landesarbeitsministeriums, der BA-Regionaldirektion NRW sowie der kommunalen Spitzenverbände baldmöglichst eingehende Gespräche zu führen, um für den Fall einer getrennten Aufgabenwahrnehmung den mit kommunalen Bediensteten abzudeckenden Personalbedarf der Arbeitsagenturen zu eruieren und Perspektiven für die bislang in Arbeitsgemeinschaften bzw. für Optionskommunen tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu entwickeln.

Diskussion der StGB-Leitsätze zur kommunalen Familienpolitik

6.2 Das Präsidium stimmt geschlossen den vorgelegten StGB NRW-Leitsätzen zur kommunalen Familienpolitik zu.

Entwicklung der IT-Landschaft in NRW

8.2.1 Das Präsidium hält es für geboten, Themenfelder für eine stärker koordinierte IT-Infrastruktur zu benennen sowie die rechtlichen und organisatorischen Grundlagen der IT-Landschaft in NRW fortzuentwickeln, und beauftragt die Geschäftsstelle, gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden und relevanten Fachgremien ein entsprechendes Konzept zu erarbeiten.

8.2.2 Das Konzept muss den gestiegenen europa-, bundes- und landesrechtlichen Anforderungen gerecht werden und in der Lage sein, den landesweiten Betrieb kommunaler Anwendungsverfahren zu organisieren, Schnittstellen für den elektronischen Datenaustausch zu definieren, den Leistungsaustausch zwischen Städten, Gemeinden und Kreisen sowie den Übergang zum Landesverwaltungsnetz ermöglichen.

8.2.3 Das Präsidium erwartet dazu insbesondere zielführende Positionierungen der kommunalen IT-Zweckverbände.

Mitgliedschaft des Landesverbandes Lippe im StGB NRW

10.1.1 Das Präsidium beschließt einstimmig die Aufnahe des Landesverbandes Lippe als außerordentliches Mitglied im StGB NRW rückwirkend zum 01.01.2009.

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