Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

169. Sitzung am 31.10. 2008 in Soest (Sparkassengesetz / Solidarlasten / komm. Finanzausgleich / SGB II)

Reform des Sparkassengesetzes

2.2.1 Das Präsidium bekräftigt den Beschluss des Finanzausschusses vom 11.06.2008. Vor dem Hintergrund des von der EU-Kommission eingeleiteten Beihilfeverfahrens i. S. WestLB sollten diejenigen Teile des Gesetzentwurfs ausgeklammert werden, die Gefahrenpotentiale für die Sparkassen beinhalten und letztlich eine Lösungsfindung für die WestLB AG behindern. Das Präsidium appelliert an die Verantwortlichen, in diesen Punkten einen Konsens zu suchen.

Kommunale Beteiligung an den Solidarlasten

3.1.1 Das Präsidium hält die im sog. Lenk-Gutachten der Landesregierung vorgestellte Berechnungsmethodik für die Ermittlung der kommunalen Beteiligung an den Einheitslasten für in der Sache nicht überzeugend. Sie kann deshalb auch nicht Grundlage einer Verständigung zwischen Land und Kommunen sein.

3.1.2 Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, mit dem Land Gespräche über einen bis zum Auslaufen des Solidarpaktes II im Jahre 2019 tragfähigen Kompromiss zu führen. Zur Vorbereitung einer Kompromissfindung gibt der StGB NRW gemeinsam mit den beiden anderen kommunalen Spitzenverbänden ein eigenes Gutachten in Auftrag.

3.1.3 Im Interesse einer konsensualen Lösung befürwortet das Präsidium die Verschiebung der Verabschiedung eines Abrechnungsgesetzes für das Jahr 2006 in das nächste Jahr.

Reform des kommunalen Finanzausgleichs – ifo-Gutachten 2008

4.2.1 Das Präsidium begrüßt, dass der Landesgesetzgeber die Grundlagen und seine Annahmen zur Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs in Nordrhein-Westfalen den verfassungsgerichtlichen Vorgaben folgend einer kritischen Überprüfung unterzieht.

4.2.2 Das Präsidium begrüßt ferner die Einberufung der Kommission aus Vertretern der Fraktionen im Landtag, den kommunalen Spitzenverbänden, Innenministerium und Finanzministerium sowie die angekündigte breite Diskussion über die Analysen und Ergebnisse des Gutachtens. Das Präsidium erwartet, dass das Land die Umsetzung der Gutachtenergebnisse in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden prüft.

4.2.3 Das Präsidium beauftragt die Geschäftsstelle, in der vom Innenminister eingesetzten Kommission zur Beratung der Gutachterempfehlungen auf der Basis des von der AG GFG-Reform des Städte- und Gemeindebundesbundes NRW erstellten und vom Finanzaussschuss beschlossenen Arbeitspapiers zum ifo-Gutachten mitzuwirken.

Gesetzgebungsverfahren zur SGB II-Organisationsreform

5.2.1 Das Präsidium erwartet von Bund und Ländern eine zeitnahe Umsetzung der auf der Sonderkonferenz der Arbeits- und Sozialminister im Juli getroffenen Verabredung, durch eine verfassungsrechtliche Absicherung einer am bisherigen Arbeitsgemein-schaftsmodell mit einheitlichem Personalkörper orientierten Organisationsform eine effiziente Leistungsgewährung sicherzustellen. Hierdurch muss auch den personalwirtschaftlichen Anforderungen der bisherigen Dienstherren sowie einer zukunftsfähigen Personalentwicklung aus Sicht der Beschäftigten Rechnung getragen werden.

5.2.2 Das Präsidium begrüßt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit dem Zentrum für Arbeit und Grundsicherung (ZAG) einen konkreten Vorschlag zur Neuorganisation des SGB II vorgelegt hat, der sich im Hinblick auf den Ansatz eines kooperativen Zusammenwirkens der beiden Aufgabenträger Bund und Kommunen an dem vom DStGB vorgeschlagenen Zentrum für Arbeit (ZfA) orientiert.

5.2.3 Das Präsidium stellt fest, dass der Vorschlag des BMAS noch nicht den Vorgaben des Beschlusses der Sonder-ASMK nach einem einheitlichen Personalkörper entspricht. Aus kommunaler Sicht sollte bereits im jetzigen Gesetzgebungsverfahren mittel-fristig der Übergang in eine Organisationsform ermöglicht werden, die einen eigenen Haushalt und eine eigene Dienstherrenfähigkeit besitzt. Auf jeden Fall muss der Bund aber auch zukünftig dauerhaft die finanz- und beschäftigungspolitische Verantwortung bei der Grundsicherung für Arbeit behalten.

5.2.4 Das Präsidium erwartet in den weiteren Verhandlungen über die konkrete Ausge-staltung des zukünftigen SGB II-Organisationsmodells die Beachtung dezentraler Handlungsspielräume vor Ort. Dazu zählt auch die eigenverantwortliche Entschei-dung über lokale Arbeitsmarktprogramme und eine deutliche Beschränkung staatlicher Aufsichtsfunktionen.

5.2.5 Mit Blick auf die von Bund und Ländern vorgesehene verfassungsrechtliche Absicherung des bisherigen Optionsmodells spricht sich das Präsidium dafür aus, in das Grundgesetz klar definierte Kriterien zur Größenordnung des Optionsmodells sowie eine Regelung zum Ausgleich finanzieller Mehrbelastungen durch den Bund aufzunehmen.

Aktuelle Entwicklungen in der Abfallwirtschaft

7.1.1 Das Präsidium empfiehlt den Städten und Gemeinden, gewerblichen Abfallsammlungen entgegenzutreten, damit die Abfallgebühren im Interesse der Bürgerinnen und Bürger stabil gehalten werden kann.

Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie in NRW

8.2.1 Das Präsidium fordert das Land auf, die Städte- und Gemeinden als maßgebliche Träger von künftigen Maßnahmen an der laufenden Erarbeitung des Entwurfes für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne im Rahmen der EU-Wasserrahmenrichtlinie angemessen zu beteiligen.

8.2.2 Das Präsidium erwartet, dass die erheblichen Anstrengungen, die insbesondere die kommunale Abwasserbeseitigung bereits zugunsten der Gewässergüte unternommen hat, hinreichend berücksichtigt werden, und dass bei der Auswahl von Maßnahmen das Verursacherprinzip und die Kosteneffizienz maßgebliche Leitlinien sein werden.

8.2.3 Das Präsidium fordert das Land auf, schnellstmöglich belastbare Prognosen über die Kostenfolgen der Umsetzung der WRRL vorzulegen und die möglichen Finanzierungsinstrumente darzustellen. Eine maßgebliche Finanzierung über kommunale Gebühren oder allgemeine kommunale Haushaltsmittel lehnt das Präsidium ab.

Forderungen und Empfehlungen des StGB NRW zur Breitbandversorgung

9.2.1 Das Präsidium stellt fest, dass die Breitbandversorgung in den überwiegend ländlich strukturierten Räumen nach wie vor und mit deutlich zunehmender Tendenz hinter der Verfügbarkeit von Breitbandangeboten in den Ballungszentren zurückbleibt. Angesichts des stetig steigenden Breitbandbedarfs von Wirtschaft, öffentlichen Einrichtungen und Privathaushalten zeichnen sich ohne nachhaltige Gegensteuerung gravierende Standortnachteile für die betroffenen Kommunen bzw. Regionen ab.

9.2.2 Vor diesem Hintergrund erwartet das Präsidium, dass mit den „Forderungen und Empfehlungen des StGB NRW zur Breitbandversorgung“ konzertierte Maßnahmen zum flächendeckenden Breitbandausbau in Nordrhein-Westfalen zielgerichtet vorangetrieben werden.

Sachstand steuerlicher Querverbund

10.2.1 Das Präsidium begrüßt die Absicht der Großen Koalition, den steuerlichen Querverbund in der kommunalen Daseinsvorsorge gesetzlich abzusichern.

Gesetz zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen

11.2.1 Das Präsidium begrüßt den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Personalhoheit der Kommunen.

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