Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

166. Sitzung am 30.08.2007 in Düsseldorf

Sparkassengesetz: Das Präsidium begrüßt, dass auch nach dem neuen Sparkassengesetz die Sparkassen als unveräußerbares Eigentum der Kommunen dargestellt und deren Verantwortung im Hinblick auf die Ausschüttung sowie deren Bemessung gestärkt werden sollen. Das Gremium hält es für sinnvoll, die Verwendung der Ausschüttungen weiterhin auf gemeinwohlorientierte Aufgaben zu beschränken. Das Präsidium begrüßt, dass die Verpflichtung zu Finanzdienstleistungen für jedermann in das neue Sparkassengesetz aufgenommen werden soll. Auch eine intensivere Zusammenarbeit zwischen Sparkassen und den Verbundunternehmen - insbesondere der WestLB - liegt im Sinne des Präsidiums, dies allerdings auf freiwilliger Basis. Die Ausweisung von Trägerkapital wird abgelehnt, da es die Eigentümerfunktion der Kommunen langfristig gefährden könnte. Ebenso fordert das Präsidium eine gesetzliche Klarstellung, dass Sparkassen nicht in den kommunalen Eröffnungsbilanzen zu erfassen sind.

Sondernutzung: Das Präsidium unterstützt das Vorhaben, die StGB NRW-Mustersatzung „Sondernutzungen“ der aktuellen Rechtsprechung sowie Anforderungen der Praxis anzupassen. Damit soll sie zu Verwaltungsvereinfachung und Bürokratieabbau beitragen. Die Satzung soll sich aber auf straßenrechtliche Regelungsnotwendigkeiten beschränken. Berührungspunkte mit dem Polizei- und Ordnungsrecht sollen in den Erläuterungen ausführlich dargestellt werden.

GFG/Steuerverbund 2008: Das Präsidium fordert das Land auf, den NRW-Kommunen im Rahmen des Finanzverbundes wieder vier Siebtel der Grunderwerbsteuer zu überlassen. Die Verbundsteuereinnahmen seien zurzeit auf dem Stand des Jahres 2000 und reichten nicht aus, um die gestiegenen Ausgaben zu finanzieren, so das Gremium. Eine Aufstockung der Schulpauschale um 80 Millionen Euro zulasten der allgemeinen Investitionspauschale lehnt das Präsidium ab. Begrüßt wird die Änderung im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008, wonach NRW-Innenministerium und -Finanzministerium ermächtigt werden, sich bei eventuell erforderlichen Abschlagszahlungen am aktuellen Haushaltsentwurf zu orientieren.

Energiewirtschaft: Das Präsidium appelliert an die NRW-Landesregierung, sich im Zuge des Bundesratsverfahrens dafür einzusetzen, dass kommunalen Unternehmen bei der so genannten Anreizregulierung ausreichend Zeit für ihre Betriebsoptimierung eingeräumt wird. Andernfalls stehe eine Entwertung kommunalen Vermögens zu befürchten. Die Anreizregulierung bei den Netzdurchleitungsentgelten soll einfach und praktikabel sein, um mehr Effizienz im Betrieb der Übertragungsnetze zu schaffen und Investitionen zu befördern. Als Orientierungspunkt sollte - so das Präsidium - der durchschnittlich effiziente Netzbetreiber und nicht der „Klassenbeste“ herangezogen werden.

Landeswassergesetz: Das Präsidium lehnt den Entwurf des Gesetzes zur Änderung und Ergänzung wasserverbandsrechtlicher Vorschriften ab und bittet den NRW-Landtag, auf die Verabschiedung zu verzichten. Insbesondere das geplante Verbot, die Aufgabe der Abwasserableitung auf die sondergesetzlichen Wasserverbände zu übertragen, schränkt nach Auffassung des Gremiums die kommunale Selbstverwaltung ein.

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