Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

157. Sitzung am 23.06.2004 in Düsseldorf

Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Das Präsidium fordert die Einlösung der Zusage des Bundes, die Kommunen im Zuge der Hartz IV-Reformen um 2,5 Mrd. Euro zu entlasten. In einer quotalen Beteiligung des Bundes an den Unterkunftskosten der Arbeit Suchenden sieht das Präsidium einen gangbaren Weg, die Finanzierungsproblematik bei der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe zu lösen. Dies gelte jedoch nur, wenn die vereinbarten Finanzströme anhand der Ist-Zahlen regelmäßig korrigiert würden, sodass auch eine Steigerung der Fallzahlen zu Lasten der Kommunen aufgefangen würde. Ein Mittel hierfür sei eine detaillierte Revisionsklausel im Gesetz. Das Präsidium unterstützt Bemühungen des Deutschen sowie des nordrhein-westfälischen Städte- und Gemeindebundes, durch Vereinbarungen mit der Bundesagentur für Arbeit sowie mit dem Landkreistag die Reformen partnerschaftlich umzusetzen.

Landeshaushalt 2004: Das Präsidium begrüßt das Vorhaben der NRW-Landesregierung, den Kommunen die aus der jüngsten Steuerschätzung resultierenden Mindereinnahmen bis 2006 zu stunden. Ebenso begrüßt das Gremium die Zusage, die Entlastung des Landes beim Wohngeld im Zuge der Hartz IV-Reformen ungeschmälert an die Kommunen weiterzugeben. Jedoch müsse der vorläufig festgelegte Betrag von 405 Mio. Euro anhand aktueller statistischer Daten neu berechnet werden. Zudem müsse diese Entlastung außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs an alle Städte und Gemeinden in NRW nach Einwohnerzahl weitergegeben werden. Das Präsidium fordert das Land auf, die einseitige Belastung der Städte und Gemeinden in Höhe von 220 Mio. Euro jährlich zugunsten der neuen Bundesländer auf den Verbundanteil der Kommunen in NRW - derzeit 23 Prozent - zu beschränken.

Kinderbetreuung I: Das Präsidium hält den Ausbau der Betreuung für Kinder unter drei Jahren grundsätzlich für wünschenswert. Dies sei jedoch ohne umfassende Kostenbeteiligung von Bund und Land nicht zu leisten. Abgelehnt wird die Verbindung möglicher Einsparungen aus den Hartz IV-Gesetzen mit dem Ausbau der Kindertagesbetreuung, da bisher die zugesagte Entlastung der Kommunen um 2,5 Mrd. Euro bundesweit noch nicht annähernd zu erkennen sei. Das Präsidium erwartet daher, dass weder ein Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige geschaffen noch weitere - die Kommunen verpflichtende - Regelungen erlassen werden.

Kinderbetreuung II: Das Präsidium spricht sich gegen eine allgemeine Pauschale im Bereich der Kindergarten-Finanzierung aus, sofern dadurch den Kommunen zusätzliche finanzielle Lasten oder das Risiko von Kostensteigerungen aufgebürdet würden. Dagegen hält das Gremium eine pauschale Finanzierung in einzelnen Bereichen wie etwa Personal für sinnvoll, um die Abrechnungsverfahren zu vereinfachen. Eine Absage erteilt das Präsidium Vorschlägen, den Elternbeitrag zu den Kindergarten-Kosten nicht mehr landesweit per Gesetz vorzugeben, sondern in das Belieben der Kommunen zu stellen. Damit würden dort vergleichbare Leistungen zu unterschiedlichen Kosten für die Eltern entstehen.

Jugendförderung: Das Präsidium begrüßt den Vorschlag, den Landesjugendplan durch ein Kinder- und Jugendfördergesetz abzusichern. Dabei dürften jedoch keine zusätzlichen finanziellen Belastungen für die Kommunen entstehen oder neue rechtliche Verpflichtungen sowie Standards eingerichtet werden. Rechtsnormen oder Vorschriften, die den Entscheidungsspielraum der Kommunen in der Jugendförderung einengen, lehnt das Präsidium ab. Dazu zählen unter anderem Vorgaben zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen jenseits der geltenden Gesetze.

Schule: An das neue Schulgesetz knüpft das Präsidium die Erwartung, dass damit Schulen wie auch Kommunen als Schulträger mehr Gestaltungsspielraum erhalten. Positiv wertet das Gremium die vorgesehenen Regelungen Schul-Zweigstellen, Verbundschulen sowie zur finanziellen Selbstständigkeit von Schulen. Der Einführung eines Abiturs nach zwölf Schuljahren steht das Präsidium aufgeschlossen gegenüber. Bei der notwendigen Neuorganisation des Unterrichts müsse jedoch auf die Belange der Kommunen als Schulträger Rücksicht genommen werden. Klar wendet sich das Gremium dagegen, die Kosten für das pädagogische Ergänzungspersonal - beispielsweise Sozialpädagogen - einseitig dem Schulträger aufzubürden.

Tarifrecht: Das Präsidium befürwortet eine Reform des öffentlichen Tarifrechts im Wege von Verhandlungen zwischen dem Verband Kommunaler Arbeitgeber (VKA) und den Gewerkschaften. Diese müssten bis Ende Januar 2005 abgeschlossen sein. Wegen seiner Kompliziertheit und seiner Ausrichtung am Beamtenrecht hält das Präsidium den Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) nicht mehr für zeitgemäß.

Landeswassergesetz: Das Präsidium fordert NRW-Landesregierung und NRW-Landtag auf, das Landeswassergesetz so zu ändern, dass den Kommunen keine Mehrkosten entstehen. Dies folge zwingend aus der Aufnahme des strikten Konnexitätsprinzips in die NRW-Landesverfassung. Neue aus ökologischen Gründen eingeführte Pflichten und Standards müssten als Aufgaben des Landes definiert und auch von diesem bezahlt werden. Zudem widersprächen neue arbeits- und kostenintensive Vorschriften dem Geist der Entbürokratisierung, den auch die Landesregierung ständig beschwöre.

Duales System: Das Präsidium empfielt den Städten und Gemeinden, eine neue Abstimmungs-Vereinbarung mit der DSD AG oder deren Mitbewerbern Landbell und Interseroh erst abzuschließen, wenn geklärt ist, welchen Anteil von Verpackungen aus Papier, Pappe oder Karton diese im gesamten Papiermüll anerkennen und welche Vergütung für die Miterfassung und -verwertung dieses Anteils gezahlt werden soll.

Wasserwirtschaft: Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, das Initiativprogramm „Ökologische und nachhaltige Wasserwirtschaft in NRW“ über den 31.12.2004 hinaus fortzuführen. Dies solle gelten für Energiesparmaßnahmen öffentlicher Kläranlagen, Ertüchtigung öffentlicher Kläranlagen, kostengünstige abwassertechnische Erschließung, Kanalsanierung sowie Kleinkläranlagen.

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