Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

151. Sitzung am 01.10.2002 in Münster

Gemeindefinanzen: Das Präsidium fordert ein Notprogramm zur Rettung der Kommunen durch Senkung der Gewerbesteuer-Umlage, Erhöhung der Schulpauschale und Rücknahme diverser finanzieller Belastungen durch das Land, etwa bei Krankenhaus-Investitionen und Unterhalts-Vorschuss. Ferner soll das Land für Bürgerkriegsflüchtlinge und Asylbewerber voll aufkommen. Vom Bund fordert das Gremium Investitionshilfen aus dem Versteigerungs-Erlös der UMTS-Lizenzen. Ebenso soll das Konnexitätsprinzip in Grundgesetz und in der NRW-Landesverfassung verankert und durch ein Vetorecht seitens der Kommunen gegen kostentreibende Gesetze abgesichert werden.

GFG 2003: Nach Auffassung des Präsidiums ist die Aufstockung der Zweckzuweisungen zu Lasten der Schlüsselzuweisungen wieder rückgängig zu machen, da die Kommunen auf jeden Euro angewiesen seien. Ferner soll es den Kommunen erlaubt werden, die Rückzahlung von 664 Mio. Euro aus der Abrechung des Haushaltsjahres 2001 über mehrere Jahre zu strecken. Zudem soll das Land auf Sparmaßnahmen zu Lasten der kommunalen Ebene verzichten.

Gemeindefinanzreform: Das Präsidium begrüßt den Vorschlag des Innen- und des Finanzministeriums von NRW, die Gewerbesteuer zu modernisieren. Zudem sei zu prüfen, ob die Möglichkeit, Gewinne und Verluste innerhalb von Konzernen grenzübergreifend zu verrechnen, eingeschränkt werden müsste. Das Gremium ist der Ansicht, dass das gesamte gemeindliche Steuersystem überprüft und reformiert werden muss, damit die Einnahmen auf erträglichem Niveau wieder stetig fließen. Zudem müsse die Mitfinanzierung staatlicher Aufgaben durch die Kommunen beendet werden. Die Fülle der den Kommunen übertragenen Aufgaben müsse auf ein finanzierbares Maß reduziert werden.

Dienstrecht: Das Präsidium fordert eine Fortsetzung der Dienstrechtsreform. Die bereits umgesetzten oder geplanten Verbesserungen - etwa Führungsfunktionen auf Zeit zu vergeben - reichten nicht aus. Aus diesem Grund unterstützt das Gremium ein gemeinsames Positionspapier der drei kommunalen Spitzenverbände "Kommunale Anforderungen an das öffentliche Dienstrecht".

Flüchtlinge: Das Präsidium lehnt Änderungen in der Kostenerstattung für Flüchtlinge, wie sie das NRW-Innenministerium vorgelegt hat, ab. Das Verfahren verursachte zwar weniger Verwaltungsaufwand, berge jedoch die Gefahr, dass die Gelder bei knappen Landesfinanzen nicht ausgezahlt würden. Stattdessen wird die NRW-Landesregierung aufgefordert, das Flüchtlingsaufnahmegesetz nach dem Vorbild Bayerns zu reformieren. Dort ist das Land für sämtliche Aufgaben rund um Flüchtlinge und Asylbewerber zuständig.

Kommunale Zusammenarbeit: Das Präsidium spricht sich für eine flexible Handhabung des so genannten gestuften Aufgabenmodells in der Zusammenarbeit mehrerer Kommunen aus. So sollte es kleinen Städten oder Gemeinden erlaubt sein, Verwaltungsleistungen auch von Mittleren oder Großen kreisangehörigen Städten in Anspruch zu nehmen. Dies ist bisher nur gegenüber dem Kreis möglich. Zudem erwartet das Gremium, dass die Schwellenwerte für Große und Mittlere kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 respektive von 25.000 auf 20.000 Einwohner gesenkt werden.

Landesplanung: Das Präsidium erkennt die Notwendigkeit an, im Lichte des Strukturwandels und im Sinne der Nachhaltigkeit die Landesplanung zu novellieren. Dies dürfe jedoch nicht durch einseitige staatliche Regelung geschehen, sondern müsse die kommunale Selbstverwaltung stärken - auf der Ebene der Regionalplanung wie auf Kreis- und Kommualebene. Das Gremium gibt regionaler Kooperation vor dirigistischen Maßnahmen den Vorzug. Ein rigoroser Egoismus, der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Schaden anrichtet, sei jedoch einzudämmen. Insgesamt müsse der Flächenverbrauch in NRW reduziert werden. Ein Null-Wachstum bei Siedlungs- und Gewerbeflächen in kreisangehörigen Kommunen lehnt das Präsidium jedoch entschieden ab.

Wohnen: Das Präsidium spricht sich dafür aus, mittelfristig die ambulante und stationäre Eingliederungshilfe bei den örtlichen Trägern der Sozialhilfe zu bündeln. Um Versorgungslücken beim ambulanten begleiteten Wohnen zu schließen, hält das Gremium die Verlagerung dieser Aufgabe auf die beiden Landschaftsverbände als überörtlichen Trägern der Sozialhilfe für sinnvoll. Dies sollte jedoch nur für sieben Jahre und unter Einhaltung bestimmter Auflagen geschehen. Insbesondere sollten die örtlichen Sozialhilfeträger bei diesen Personen weiterhin für Hilfe zum Lebensunterhalt zuständig sein.

Regionalisierungsgesetz: Das Präsidium begrüßt den Entwurf eines neuen ÖPNV-Gesetzes, weil er den Forderungen nach Vereinfachung des Fördersystems, stärkerer Kooperation zwischen den SPNV-Zweckverbänden sowie Sicherung der Aufgabenträger-Pauschale im Wesentlichen gerecht wird. Dazuhin fordert das Gremium, dass kreisangehörige Kommunen mit eigenem Verkehrsunternehmen dem Zweckverband beitreten können. An diese geht der Appell, intensiver mit dem Land und untereinander zusammenzuarbeiten, um Parallelstrukturen zu vermeiden.

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