Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

150. Sitzung am 12.06.2002 in Düsseldorf

Gemeinde-Finanzen: Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, die mit dem Haushaltbegleitgesetz 2002 beschlossene Verschiebung von Lasten auf die Kommunen rückgängig zu machen. Ebenso sollten im Gemeindefinanzierungsgesetz 2003 die Realsteuer-Hebesätze, die zur Berechnung der fiktiven Finanzkraft einer Kommune dienen, nicht angehoben werden. Positiv bewertet das Präsidium die vorgesehene Streichung von Zuweisungen, die stets sehr hohen Verwaltungsaufwand verursacht haben - etwa die Pauschale für Entwicklungs-Zusammenarbeit.

Korruptions-Prävention: Das Präsidium ruft Städte und Gemeinden auf, der Korruption durch organisatorische Maßnahmen den Nährboden zu entziehen. Korruptions-Prävention müsse als Führungsaufgabe verstanden werden. Das Gremium erklärt sich zur Zusammenarbeit mit der Landesregierung und den Landesbehörden bereit, um die Korruptions-Gefahr zurückzudrängen. Neue verbindliche Vorgaben oder eine schärfere Kommunal-Aufsicht lehnt das Präsidium ab.

Vergaberecht: Das Präsidium spricht sich dafür aus, Kommunen bei Auftrags-Vergabe unterhalb der EU-Schwellenwerte von den Vorgaben der VOB zu befreien. Dadurch könnten bei öffentlichen Aufträgen erhebliche Summen gespart werden. Durch entsprechende Regelungen müsste jedoch ein intensiver Wettbewerb sichergestellt und die Korruptionsgefahr eingedämmt werden.

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search