Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

136. Sitzung am 12.08.1999 in Paderborn

Verbandsname: Der kommunale Spitzenverband soll künftig "Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen (NRW)" - abgekürzt StGB NRW - heißen. Dies ist Bestandteil einer geänderten Satzung, die der Mitgliederversammlung am 9. März 2000 in Münster zur Beschlußfassung vorgelegt wird.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium begrüßt die Eingliederung von Landesoberbehörden und Unteren staatlichen Behörden in die neue staatliche Mittelinstanz, ebenso die erweiterte Kompetenz der Regionalräte bei den staatlichen Regionaldirektionen. Freilich fordert das Präsidium, daß nur gewählte Rats- oder Kreistagsmitglieder ein Mandat in diesen Regionalräten erhalten dürften. Positiv wertet das Gremium den Vorstoß, bei der Sozialhilfe den Kommunen mehr finanzielle Verantwortung zu übertragen. Bei der vorgesehenen Verlagerung von Aufgaben - etwa Straßenbau von den Landschaftsverbänden zum Land - erwartet das Präsidium, daß die Entschädigung für mitübertragenes Vermögen einnheitlich geregelt wird.

Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie: Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, FFH- sowie Vogelschutzgebiete nur im Einvernehmen mit den betroffenen Kommunen festzulegen und an die EU weiterzumelden. Im Einklang mit den übrigen kommunalen Spitzenverbänden in NRW lehnt es das Präsidium ab, daß für Bauprojekte in Nachbarschaft zu FFH-Gebieten ein Mindestabstand von 300 Meter festgeschrieben wird.

Gemeindefinanzierungsgesetz 2000: Das Präsidium wertet es als positiv, daß die Schlüsselzuweisungen an die NRW-Kommunen im Gemeindefinanzierungsgesetz 2000 um drei Prozent steigen sollen. Jedoch wendet sich das Gremium dagegen, daß vom Budget des Gemeindefinanzausgleichs wiederum 325 Mio. DM für Flüchtlinge und Asylbewerber abgezogen werden. Diese Kosten müsse das Land übernehmen. Das Gremium fordert, die nach Ende des Strukturfonds freigewordenen 100 Mio DM dem Gemeindefinanzausgleich zuzuschlagen. Dieser ist nach Ansicht des Präsidiums weiterhin nicht sachgerecht und müsse daher reformiert werden.

Sparpaket der Bundesregierung: Das Präsidium sieht die Städte und Gemeinden in NRW außerstande, weitere finanzielle Belastungen in Höhe von 610 Mio. DM zu tragen, die aus dem sogenannten Sparpaket der Bundesregierung resultieren. Denn das Steuerentlastungsgesetz des Bundes hat den NRW-Kommunen bereits Mindereinnahmen von jährlich 780 Mio. DM aufgebürdet. Das Präsidium warnt davor, die Haushalte der Kommunen so stark zu belasten, daß diese ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen könne. Ferner bekräftigt das Präsidium seine Forderung, die Verrechnung des Kindergeldes mit der Einkommensteuer zu beenden. Stärker als 1996 vereinbart dürften die Kommunen bei der Entlastung der Familien nicht in die Pflicht genommen werden.

Verwaltungsrechner an Schulen: Das Präsidium stellt fest, daß sich die Bedingungen für eine Einbindung der landeseigenen Verwaltungsrechner (NRW-PC) in die bestehende EDV-Ausstattung der Schulen verbessert hat. Das Gremium vertritt jedoch weiterhin die Auffassung, daß das Land zumindest einen Teil der Folgekosten von rund drei Millionen Mark jährlich zu tragen hat, da es aus diesen Rechnern den überwiegenden Nutzen zieht.

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