Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

134. Sitzung am 25.02.99 in Düsseldorf

Gemeindekongreß 2000: Die nächste Mitgliederversammlung des NWStGB soll am 09. März 2000 in Münster, Halle Münsterland, unter dem Motto "Kommunen in NRW - der Weg ins neue Jahrtausend" stattfinden. Hauptpunkte sind dabei der Geschäftsbericht, die Neufassung der NWStGB-Satzung sowie die Wahlen zu Präsidium und Hauptausschuß des Verbandes.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium NWStGB begrüßt die Ansätze der Landesregierung zur Umstrukturierung der Verwaltung und spricht sich für eine klare Trennung kommunaler und staatlicher Aufgaben auf. Die ersteren sollen auf die Ebene der Städte, Gemeinden und Kreise verlagert werden, die letzteren den neuzuschaffenden Bündelungsbehörden auf der Mittelebene zugeschlagen werden. Dort ist auch eine gewählte kommunale Vertretung anzusiedeln. Die Mittelebene soll nach den Kriterien klarer Kompetenzabgrenzung, Durchschaubarkeit von Verwaltungsstrukturen sowie der Möglichkeit einer wirtschaftlichen Aufgabenerfüllung neu gestaltet werden.

Beschäftigung: In Anlehnung an den Kommunalen Arbeitgeberverband (KAV NW) fordert das Präsidium die Mitgliedskommunen auf, keine haustariflichen Rahmenverträge über kommunale "Bündnisse für Arbeit" abzuschließen.

Ausländerbeiratswahlen 1999: Das Präsidium schließt sich der Empfehlung des NRW-Landtages an, die Wahlen zum Ausländerbeirat am 12. September 1999, dem Tag der Kommunalwahl, abzuhalten. Bei unüberwindlichen organisatorischen Schwierigkeiten hält es das Präsidium für vertretbar, die Ausländerbeiräte am 26. September - Tag einer möglichen Stichwahl für Bürgermeister und Landräte - wählen zu lassen.

Bundessteuergesetze: Das Präsidium fordert die Bundesregierung auf, die Einkommenssteuerverluste aus der jünsten Kindergelderhöhung auszugleichen. Ebenso müßten die Mindereinnahmen, die aus der Neuregelung der Besteuerung sogenannter 630-Mark-Jobs resultieren, ausgeglichen werden. Der Familienlastenausgleich ist weiter nach dem bisher gültigen Verteilungsschlüssel (74 Prozent Bund, 26 Prozent Länder und Gemeinden) zu finanzieren.

Landesbauordnung: Das Präsidium begrüßt die Absicht der NRW-Landesregierung, an der gesetzlichen Stellplatzpflicht festzuhalten. Andererseits sind in der Landesbauordnung weiter Vorschriften abzubauen, um dem Anspruch der Deregulierung gerecht zu werden.

Elektronikschrott: Die Landesregierung soll sich für eine umfassende Elektronikschrott-Verordnung einsetzen, die neben den Informationstechnik-Geräten auch sogenannte weiße und braune Elektronik-Ware einschließt. Das Präsidium erwartet, daß dabei die Hersteller für den Verbleib und die Entsorgung der abgenutzten Produkte in die Pflicht genommen werden. Eine zusätzliche Belastung der Gebührenzahler in Sachen Abfall sei auf Dauer auszuschließen.

Straßenverkehr: Die Entscheidung über das Aufstellen von Verkehrsschildern, das Einrichten von Tempo-30-Zonen oder die Genehmigung von Schwertransporten soll auch den NRW-Kommunen unter 25.000 Einwohnern zugebilligt werden, fordert das Präsidium. Aufgaben der Straßenverkehrsordnung mit Ortsbezug seien am besten auf kommunaler Ebene zu lösen. Nur so könnten Aspekte der Planung, des Wegerechts sowie des Straßenverkehrsrechts am besten miteinander in Einklang gebracht werden.

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