Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

132. Sitzung am 16.09.98 in Rheinbach

GFG-Urteil: Das Präsidium bedauert die Zurückweisung der Verfassungsbeschwerde zum kommunalen Finanzausgleich durch den Verfassungsgerichtshof NW am 9. Juli 1998. Gleichwohl fordert das Gremium Landesregierung und Landtag auf, den kommunalen Finanzausgleich gemeinsam mit den kommunalen Spitzenverbänden so umzugestalten, daß er den Interessen aller Städte und Gemeinden ungeachtet ihrer Einwohnerzahl gerecht wird. Insgesamt verlangt das Präsidium neue Regelungen zur Ermittlung des Finanzbedarfs und der Steuerkraft jeder einzelnen Kommune. In die Landesverfassung müsse der Grundsatz der Konnexität - sprich: keine zusätzlichen Aufgaben ohne zusätzliche Geldmittel - aufgenommen werden.


Gemeindefinanzierungsgesetz 1999: Die Entnahme von 325 Millionen Mark zugunsten von Bürgerkriegsflüchtlingen aus dem Gesamtvolumen des kommunalen Finanzausgleich für 1999 lehnt das Präsidium ab. Stattdessen solle das Land diese Kosten aus eigenen Quellen decken.

Versorgungsrücklage:Daß die Landesregierung keine gemeinsame Versorgungsrücklage für Landes- und Kommunalbedienstete bilden will, findet die Zustimmung des Präsidiums. Das Gremium fordert jedoch umfassende Gestaltungsfreiheit für die Verwaltung der kommunalen Rücklage. Insbesondere sind Anlageformen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz zuzulassen.

Verwaltungsstrukturreform:Das Präsidium spricht sich für eine Fortführung der Funktionalreform aus. So sollen die Schwellenwerte zur Übernahme weiterer Verwaltungsfunktionen von 25.000 auf 20.000 Einwohner (Mittlere kreisangehörige Stadt) sowie von 60.000 auf 50.000 Einwohner (Große kreisangehörige Stadt) gesenkt werden. Das Land soll die Möglichkeit schaffen, daß die jeweils nächste untere kommunale Ebene Aufgaben übernehmen kann, wenn sie dies wünscht und dazu in der Lage ist. In zwei Kreisen in NRW sollen dazu Modellversuche durchgeführt werden.

Sozialhilfe/Arbeitsmarktpolitik: Nach Ansicht des Präsidiums müssen die Sicherungssysteme Sozialhilfe und Arbeitslosenhilfe harmonisiert werden. Finanzielle Anreize für Arbeitgeber, im Niedriglohnbereich Stellen zu schaffen (Kombilohn), sollten befristet oder in Form eines Modellversuchs zugelassen werden. Erhöhte Freibeträge beim Zuverdienst zur Sozialhilfe lehnt das Gremium ab. Das Präsidium empfielt den Städten und Gemeinden, das Instrument "Hilfe zur Arbeit" aktiv zu nutzen.

Maßregelvollzug: Das Präsidium begrüßt die Klarstellung im Entwurf zum neuen Maßregelvollzugsgesetz, daß Verbesserung der Sicherheit sowie Behandlung und Rehabilitation gleichwertige Ziele seien. Als Bindeglied zwischen Bevölkerung und Vollzugsanstalten (geschlossene Kliniken) empfielt das Gremium Bürgerräte, die die Interessen der Gemeinde gegenüber den forensischen Einrichtungen vertreten. Nach Auffassung des Präsidiums muß der Maßregelvollzug noch stärker dezentralisiert werden. Psychisch kranke und suchtkranke Straftäter sollten bei Raumnot in den geschlossenen Kliniken übergangsweise in Gefängnissen untergebracht werden.

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