Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

128. Sitzung am 04.09.97 in Düsseldorf

Gewerbekapitalsteuer: Das Präsidium begrüßt nach der Abschaffung der Gewerbekapitalsteuer die Verankerung der Gewerbeertragssteuer im Grundgesetz. Gleichzeitig stellt das Gremium fest, daß ein Anteil von 2,2 Prozent an der Umsatzsteuer als Kompensation für die Mindereinnahmen nicht ausreicht. Das Präsidium kritisiert, daß den nordrhein-westfälischen Kommunen durch die Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an das Land um 7 Punkte 220 Millionen DM jährlich entzogen würden. Aus der Auflösung von Unternehmens-Rückstellungen für drohende Verluste sei kein gleichwertiger Ausgleich zu erwarten. Eindeutig wendet sich das Präsidium gegen die Einrichtung eines Härtefonds. Für einen solchen Fonds gebe es weder stimmige Kriterien noch verläßliche Daten zur Verteilung.

Telekommunikation: Das Präsidium spricht sich für den Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen aus, der Städten und Gemeinden eine erweiterte wirtschaftliche Betätigung im Bereich Telekommunikation möglich machen soll. Das beabsichtigte Verbot, für solche Unternehmen Kommunalkredite in Anspruch zu nehmen, wird abgelehnt, ebenso das vorgesehene Verbot von Bürgschaften und Sicherheiten durch die Kommunen.

Asylbewerber und Flüchtlinge: Die Erstattung des Landes für rechtskräftig abgelehnte Asylbewerber soll an die tatsächliche Dauer ihres Aufenthaltes angepaßt werden, fordert das Präsidium. Zumindest müsse das Land für den durchschnittlichen Aufenthalt von 23 Monaten aufkommen. Die Kostenerstattung für bosnische Bürgerkriegsflüchtlinge ist bis Ende 1999 zu verlängern, da vorher nicht mit deren Rückkehr zu rechnen sei. Ebenso müßten die weiter hier lebenden Flüchtlinge bis 1999 auf das Flüchtlingskontingent jeder einzelnen Stadt oder Gemeinde angerechnet werden. Für die sogenannten Sonderkontingents-Flüchtlinge aus Bosnien fordert das Präsidium die volle Kostenübernahme durch das Land.

Beamtenversorgung: Das Präsidium stellt sich hinter die vom Bund vorgesehene "begrenzte" Dienstfähigkeit, um damit Versorgungskosten zu sparen. Das Gremium wendet sich jedoch gegen eine höhere Altersgrenze von 61 Jahren für Feuerwehrbeamte. Ebenso wird die geplante Anrechnung von Zuverdienst auf das Ruhegehalt der pensionierten Beamten abgelehnt. Wahlbeamte sind nicht anders als politische Beamte zu behandeln.

Reisekosten: Das Präsidium begrüßt die in Aussicht genommene Anpassung des Landesreisekostengesetzes an das seit 1996 geltende Einkommenssteuerrecht, weil damit die Kommunen von Mehrarbeit bei der Berechnung von Reisespesen entlastet würden.

Schulorganisation: Das Präsidium spricht sich dafür aus, das Schulorganisationsrecht flexibler zu gestalten, damit auch im ländlichen Raum ein vollständiges Bildungsangebot ohne Zwang zum Pendeln für die Schüler aufrechterhalten werden kann. Die Spielräume der Schulträger sollen erweitert werden, unter anderem etwa durch Verbindung unterschiedlicher Schultypen.

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