Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

126. Sitzung am 29.04.97 in Bad Sassendorf

Kommunalakademie: Die Einrichtung einer solchen Institution wird zurückgestellt. Gleichwohl soll die Geschäftsstelle ihr Informationssystem mit Schnellbriefen, Mitteilungen und Fachkongressen ausbauen. Die Finanzierung der konkurrierenden Studieninstitute ist kritisch zu überprüfen.

Reform der Gewerbesteuer: Das Präsidium nimmt die bereits mehrfach in der Öffentlichkeit vertretende Position zur Kenntnis: 2,3 Prozent der Umsatzsteuer statt 2,1 Prozent zum Ausgleich für die wegfallende Gewerbekapitalsteuer, Absicherung der Gewerbeertragssteuer im Grundgesetz, kein Härtefall-Fonds unter Aufsicht der Länder.

Kommunaler Finanzausgleich: Das Präsidium billigt die Ausführungen von Gutachter Martin Junkernheinrich und Gerhard Micosatt über methodische Mängel und politische Einseitigkeit im derzeitigen Finanzausgleich durch die Landesregierung. Die Verfassungsklage von 188 Gemeinden (1996) und 15 Gemeinden (1997) gegen das jährliche Gemeindefinanzierungsgesetz wird begrüßt. Das 1997er-Honorar von 30.000 DM für den Fachanwalt Professor Wimmer findet Zustimmung.

Kommunalwahlrecht: Das Präsidium spricht sich für Erhalt der Fünf-Prozent-Klausel aus und lehnt einen erneuten Wechsel des Stimmverteilungsverfahrens von "d´Hondt" zu "Hare/Niemeyer" ab. Mehrheitlich stimmt das Gremium für Kumulieren und Panaschieren als zusätzliche Instrumente der Kommunalwahl. Es herrscht weitgehend Einigkeit, daß dies bereits zur nächsten nordrhein-westfälischen Wahl 1999 eingeführt werden soll. Um Gemeinden und Bürgern genügend Vorbereitungszeit zu geben, müßte allerdings noch in diesem Jahr das Wahlgesetz geändert werden. Das Präsidium gibt dem niedersächsischen Modell den Vorzug. Dabei können Wähler und Wählerinnen höchstens drei Stimmen vergeben. Außerdem sollen Wahlbereiche mit einer überschaubaren Anzahl von Kandidaten gebildet werden.

Reform der Gemeindeordnung: Angenommen wurden Vorschläge, die Rechtsunsicherheiten in diversen Bereichen beseitigen würden: sächliche Behördenbezeichung zugunsten der Gleichstellung von Mann und Frau, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid, Stimmrecht des Bürgermeisters im Rat, Verdienstausfall für Ratsmitglieder, achtjährige Wahlperiode des hauptamtlichen Bürgermeisters sowie Lockerung des Anforderungsprofils für Dezernenten in der Kommunalverwaltung. Der Vorstoß, Gemeinden zur Beschäftigung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter zu verpflichten, fand keine Mehrheit.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium begrüßt die Arbeit des Landtags an der Verwaltungsstrukturreform, knüpft aber daran die Erwartung, daß Eigenverantwortung und demokratische Rechte der Kommunen gestärkt werden.

Öffentliche Unfallversicherung: Für den Erhalt von Unfallversicherungsträgern in kommunaler Hand plädieren sämtliche Präsidiumsmitglieder. Ein Zusammengehen mit dem Land wird abgelehnt.

Schul-Verwaltungsrechner: Nach einhelliger Meinung des Präsidiums muß das Land sämtliche Kosten der 1993 bis 1996 beschafften Verwaltungscomputer an den Schulen übernehmen. Die Kommunen als Schulträger seien für diese Ausgaben nicht verantwortlich.

Reform der EU-Strukturfonds: Um die EU-Regionalförderung bei gleichem Budget wirksamer zu machen, müssen - so das Präsidium - gleichartige Förderziele zusammengefaßt und die Zahl der Gemeinschaftsinitiativen verringert werden. Selbst bei Straffung der Verfahren müssen Kommunen und Regionen am Entscheidungsprozeß beteiligt bleiben. Regionalförderung durch die EU darf der zusätzlichen nationalen Regionalförderung keine Schranken setzen.

Landesabfallgesetz: Das Präsidium fordert rasche Anpassung des Landesabfallgesetzes an das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz vom Oktober 1996. Dabei muß die Zuständigkeit der Kommunen für Abfallentsorgung festgeschrieben werden. Auch sei die Auslastung der Anlagen auf Dauer zu sichern.

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