Beschlüsse des Präsidiums

 

 

216. Sitzung am 21. März 2024 in Düsseldorf

 

Vorstellung der Ergebnisse des Gutachtens zur Weiterentwicklung der kommunalen IT-Dienstleister in NRW 

Das Präsidium sieht die kommunalen IT-Dienstleister vor erheblichen Herausforderungen. Sie müssen sich zahlreichen Aufgaben stellen, zum Beispiel der Unterstützung der kommunalen Gebietskörperschaften bei der Verwirklichung einer bürgernahen und modernen Verwaltung, dem Wettbewerb um Fachkräfte, der hohen Innovationsdynamik in der Digitalisierung und Fragen von IT-Sicherheit und Datenschutz.

Das Präsidium betont die Notwendigkeit einer Neuaufstellung und Neuordnung der kommunalen IT-Dienstleister. Es erwartet sich davon unter anderem die Bündelung von Know-how, deren Orientierung am Bedarf der Kommunen, die Standardisierung von Prozessen und Fachverfahren, eine wettbewerbsfähige und transparente Angebotsgestaltung und eine hohe Arbeitgeberattraktivität. 

Das Präsidium nimmt die Zusammenfassung des als Entscheidungsgrundlage durch die kommunalen Spitzenverbände beauftragten Gutachtens und die darin ausgesprochene Empfehlung (Zielbild), die bestehende Struktur in einen zentralen Dienstleister mit einem Full-Service-Angebot in kommunaler Trägerschaft zu überführen, zustimmend zur Kenntnis.

Das Präsidium befürwortet grundsätzlich einen iterativen Transformationsprozess zur Erreichung des Zielbilds eines Zentraldienstleisters. Einen entscheidenden Schritt auf diesem Weg sieht es in der Gründung einer neuen Einheit, die den Nukleus bildet, aus dem durch die schrittweise Erweiterung des Leistungs- und Produktportfolios sowie die Aufnahme von IT-Dienstleistern und Kommunen der Zentraldienstleister entsteht. 

Eine Mitwirkungspflicht besteht nicht. Kommunen können sich in der Transformationsphase für die Übertragung beziehungsweise Inanspruchnahme einzelner Produkte und Leistungsangebote jener neuen Einheit entscheiden (modularer Ansatz). Ebenso können sich neben Kommunen mit Beginn der Transformationsprozesses auch IT-Dienstleister mit ihrem Leistungs- und Produktportfolio der neuen Einheit anschließen. So werden Schritt für Schritt eine zentrale Versorgung mit standardisierten IT-Dienstleistungen, die Skalierung sowie die Bündelung von Ressourcen und eine einheitliche Steuerung ermöglicht.

Das Präsidium lädt alle interessierten Kommunen und kommunalen IT-Dienstleister ein, sich an den ersten Schritten der Transformation zu beteiligen. Es bittet die Kommunen und IT-Dienstleister, die sich vorerst gegen eine Mitwirkung entscheiden, um wiederkehrende Prüfung der Eignung der neuen Strukturen für eigene Bedarfe. 

 

Belastungsausgleichsgesetz Jugendhilfe (BAG JH)

Das Präsidium fordert das Land Nordrhein-Westfalen dazu auf, den Kommunen die Kosten zu erstatten, die jenen nach der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen U3-Platz auf der Grundlage des Konnexitätsausführungsgesetzes rechtlich zustehen. Eine aufgrund der Kostenentwicklung erforderliche, rückwirkende Veränderung des Zuschlags in der Rechtsverordnung zum BAG JH muss das Land bis Mitte des Jahres 2024 in Kraft setzen. 

Die Landesregierung ist verpflichtet, im Verfahren zur Anpassung des Belastungsausgleichs die für die Ermittlung der Kosten notwendigen Daten offen zu legen. Dies betrifft insbesondere die Neuberechnung der Betriebskosten in der Kindertagespflege.

Das Präsidium bittet den Hauptgeschäftsführer darum, möglichst gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbänden ein Rechtsgutachten in Auftrag zu geben, falls nicht kurzfristig konsensuales Verhandlungsergebnis mit dem Land erzielt werden sollte. In dem Gutachten sollen sowohl die materiellen Rechtsgrundlagen als auch die Möglichkeiten einer gerichtlichen Durchsetzung geprüft werden.

   

Änderungsverfahren LEP NRW für den EE-Ausbau

Das Präsidium begrüßt die Bestrebung des Landes Nordrhein-Westfalen, mit der Änderung des Landesentwicklungsplans NRW (LEP) den Ausbau der Windenergie und der Photovoltaik nachhaltig zu vereinfachen und zu beschleunigen. Die verfolgten Ziele, die Umsetzung der Flächenvorgabe von 1,8 Prozent des Wind-an-Land-Gesetzes bis zum Jahr 2025 zu erreichen sowie die Flächenkulisse für Freiflächen-Solarenergieanlagen in NRW maßvoll zu erweitern, finden grundsätzliche Zustimmung. 

Das Präsidium hat erhebliche Bedenken, dass das im LEP-Entwurf vorgesehene Ziel 10.2-13 sicherstellen kann, bei Fehlen einer wirksamen Konzentrationszonenplanung einen ungesteuerten Bau von Windenergieanlagen außerhalb der zukünftigen Windenergiegebiete zu verhindern. Es fordert insoweit, das vorgesehene Instrument zur Zurückstellung während des Übergangszeitraums bis zum Erreichen des ersten Flächenbeitragswerts gesetzlich im Landesplanungsgesetz zu verankern.

Das Präsidium fordert Landtag und Landesregierung auf, die in der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft kommunaler Spitzenverbände vom 26.01.2024 unterbreiteten und in der Landtagsanhörung am 31.01.2024 vorgetragen Anregungen in der zweiten Änderung des LEP zu berücksichtigen.

  

Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Primarbereich

Das Präsidium nimmt den Sachstandsbericht der Geschäftsstelle und insbesondere die von der Landesregierung veröffentlichten „fachlichen Grundlagen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung“ zur Kenntnis. 

Das Präsidium fordert den Landtag auf, durch eine in sich konsistente und konnexitätswahrende Regelung des Rechtsanspruchs im Schulgesetz die Aufgaben an die Schulträger zuzuweisen und damit Schnittstellenproblematiken zur Jugendhilfe zu minimieren.

Das Präsidium begrüßt das Positionspapier des Bündnisses aus Eltern- und Lehrerverbänden, Gewerkschaft sowie Kommunen zur Unterstützung des gebundenen Ganztags. Es fordert die Landesregierung auf, Angebote des gebundenen Ganztags, wo es dem örtlichen Willen entspricht, rechtssicher zu ermöglichen. 

 

Unterbringung und Versorgung Geflüchteter / Einführung einer Bezahlkarte

Die kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sind durch die Aufnahme, Unterbringung und Integration von Geflüchteten weiterhin sehr stark belastet. Das Präsidium bekräftigt seine Erwartung an das Land, die Kommunen besser zu unterstützen, um verlässliche Strukturen für die Unterbringung, Versorgung und Integration von Geflüchteten auch in Zukunft vorhalten zu können. 

Die Ergebnisse der Besprechung des Ministerpräsidenten mit den kommunalen Spitzenverbänden am 8. Dezember 2023 bleiben hinter den Erwartungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen zurück. Die Zusagen der Landesregierung zur Anpassung der Finanzierung nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) sind unzureichend.

Das Präsidium erwartet rückwirkend zum 1. Januar 2024 eine deutliche Erhöhung der Beteiligung des Landes an den fluchtbedingten Aufwendungen der Kommunen durch eine Novellierung des FlüAG unter Berücksichtigung jedenfalls der folgenden Eckpunkte: 

• Die FlüAG-Pauschale muss deutlich um mindestens 25Prozent erhöht werden, um inflationsbedingte Kostensteigerungen aufzufangen.

• Es ist eine Finanzierungsregelung für das Vorhalten nicht belegter Plätze zu schaffen (sogenannte Vorhaltekosten).

• Die Beteiligung des Landes an den Gesundheitskosten für Geflüchtete ist zu verbessern. Die Mindestgrenze nach dem FlüAG von derzeit 35.000 Euro für die Beteiligung an außergewöhnlichen Krankheitskosten ist deutlich herabzusetzen.

• Die einmalige Pauschale für Geduldete ist deutlich zu erhöhen.

Das Präsidium begrüßt die Einführung der Bezahlkarte für Geflüchtete. Es fordert die landesweite verbindliche und gleichmäßige Umsetzung in NRW unter Kostentragung des Landes. Bei der Ausgestaltung der Bezahlkarte auf Landesebene muss es Einschränkungen der Auszahlung von Bargeld an Geldautomaten und in Geschäften geben, um Steuerungseffekte zu erzielen. Auf Beschränkungen hinsichtlich der Möglichkeit zum Einsatz – etwa nur im lokalen Einzelhandel einer Kommune oder nur für bestimmte Sortimentsgruppen – sollte verzichtet werden. 

Das Präsidium geht davon aus, dass die Erstausstellung der Bezahlkarten im Regelfall bei neuankommenden Geflüchteten durch das Land erfolgt. Für bereits zwischen der Leistungsbehörde und den Leistungsbeziehenden etablierte Auszahlungsverfahren sollte aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung ein Bestandsschutz bestehen.

 

Grundsteuerreform 

Das Präsidium hält die mittlerweile unstreitige und in ihren Ausmaßen durchaus erhebliche Belastungsverschiebung bei der ab 2025 nach dem Bundesmodell zu erhebenden Grundsteuer zwischen Geschäftsgrundstücken und Wohngrundstücken nach wie vor für korrekturbedürftig.

Sachgerecht Ist ein gesetzliches Nachsteuern auf der Ebene der Messzahlen, die für Nicht-Wohngrundstücke bundes- oder landeseinheitlich angehoben werden sollten. Sofern sich eine Messzahlanpassung zum 01.01.2025 aus rechtlichen und/oder administrativen Gründen nicht mehr umsetzen lässt, sollte sie zum 01.01.2026 erfolgen. 

Die Einführung eines gesplitteten Hebesatzrechts auf kommunaler Ebene für die Grundsteuer B lehnt das Präsidium ab.

 

 

>>>216. Sitzung am 21. März 2024 in Düsseldorf (PDF)

>>>215. Sitzung am 16. November 2023 in Düsseldorf (PDF)

>>>214. Sitzung am 28. August 2023 in Höxter (PDF)

>>>213. Sitzung am 11. Mai 2023 in Münster (PDF)

>>>212. Sitzung am 13. Februar 2023 in Kamen (PDF)

>>>211. Sitzung am 17. Oktober in 2022 Jüchen (PDF)

>>>210. Sitzung am 13. Juni 2022 in Düsseldorf (PDF)

>>>209. Sitzung am 31. März 2022 in Kamp-Lintfort (PDF)

>>>208. Sitzung am 25. November 2021 in Soest (PDF)

>>>207. Sitzung am 15. Juni 2021 in Düsseldorf (PDF)

>>>206. Sitzung am 4. Mai 2021 in Düsseldorf (PDF)

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