AK kommunale Abfallbetriebe

Dies ist der Arbeitskreis kommunale Abfallbetriebe

Teilnehmerkreis:
Erfahrungsaustausch von Städten und Gemeinden mit eigenem Abfallfuhrpark im Bereich der hoheitlichen Abfallentsorgung

Sitzungshäufigkeit:
halbjährlich

Arbeitsgegenstand:
Der Arbeitskreis beschäftigt sich mit den Rechtsvorgaben zur kommunalen Abfallentsorgung (Kreislaufwirtschaftsgesetz, Landesabfallgesetz NRW, Ver-packungsgesetz, Elektro- und Elektronikgerätegesetz, Batteriegesetz usw.) Der Arbeitskreis beschäftigt sich auch mit der interkommunalen Zusammenarbeit zwischen Städten und Gemeinden auf der Grundlage des GKG NRW. Er steht auch Städten und Gemeinden offen, die ihre Abfallentsorgung wieder in Eigenerfüllung zukünftig wahrnehmen möchten.

Betreuer in der Geschäftsstelle:
Hauptreferent Dr. Peter Queitsch
Telefon: 0211/4587-237
E-Mail: peter.queitsch@kommunen.nrw

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