Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 579/2020 from 02.07.2020

Neue Mieterschutzverordnung in Kraft getreten

Zum 01. Juli 2020 ist die neue Mieterschutzverordnung NRW in Kraft getreten. Über den Entstehungsprozess sowie unsere Stellungnahme hatten wir unsere Mitgliedskommunen bereits mit Schnellbrief Nr. 240/2020 vom 08.05.2020 informiert.

Die Mieterschutzverordnung hat die Anregungen des Gutachtens aufgegriffen und die 18 dort gekennzeichneten Städte und Gemeinde (die Schwarmstädte Düsseldorf, Köln, Bonn und Münster) sowie vor allem kreisangehörige Gemeinden in deren direkter Umgebung als schutzwürdig eingestuft. Änderungen bzgl. der Gebietskulisse im Vergleich zum Gutachten gab es dementsprechend nicht.

Nähere Informationen können Sie der Mieterschutzverordnung  nebst Begründung/ Anlage unter folgendem Link entnehmen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=18545&menu=1&sg=0&keyword=mieterschutzverordnung

Az.: 20.4.2.2-002/002 jä

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search