Mitteilungen - Digitalisierung

StGB NRW-Mitteilung 36/2019 from 16.01.2019

NRW-Landesregierung beschließt E-Government-Strategie

Die Landesregierung will den eigenen Digitalisierungsprozess beschleunigen, die digitalen Service-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger deutlich ausbauen und den Beschäftigten attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsplätze bieten. Dafür hat das Kabinett Ende 2018 auf Vorschlag von Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Pinkwart Beschlüsse gefasst.  

Entgegen bisheriger Planung will die Landesregierung die Landesverwaltung mit allen nachgeordneten Behörden bereits bis 2025 und nicht erst im Jahre 2031 vollständig digitalisieren. Hierzu wird bis 2025 mindestens ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag nötig sein.  

Die E-Government-Strategie für Nordrhein-Westfalen benennt ein Bündel von Maßnahmen, damit die Digitalisierung an Tempo gewinnt. Modellbehörden gehen als digitale Vorbilder voran:

  • Das Wirtschafts- und Digitalministerium strebt als digitales Modellministerium bis Ende 2021 die vollständige Digitalisierung aller Angebote und Arbeitsabläufe an. Schon Ende 2019 sollen alle internen Abläufe papierlos sein.
  • Die Bezirksregierungen als digitale Modellmittelbehörden gehen arbeitsteilig vor: So kümmert sich z.B. die Bezirksregierung Köln um die Digitalisierung immissionsschutzrechtlicher Antragsverfahren und die Bezirksregierung Arnsberg um elektronische Förderanträge.
  • Das Förderprogramm für digitale Modellregionen ist bereits in der Umsetzung. Bisher wurden 50 Projektideen im Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro vorgelegt, darunter 25 im Bereich E-Government. Diese betreffen z.B. digitale Bürger-Serviceportale, Open Data-Projekte und Bürgerbeteiligungen. 

Darüber hinaus hat die Landesregierung angekündigt, dass E-Government-Gesetz NRW grundlegend zu überarbeiten. Das Gesetz soll den verpflichtenden Abschluss des Digitalisierungsprozesses in der Landesverwaltung bis 2025 festlegen und den Geltungsbereich ausweiten. Dazu werden Ausnahmen reduziert und der Kreis der beteiligten Behörden deutlich erweitert. Der Gesetzentwurf wird dem Kabinett im ersten Quartal 2019 vorgelegt.

Az.: 17.0.5.1-002/001

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