Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 618/2020 from 14.09.2020

KdU-Entlastung und Kompensation von Gewerbesteuerausfällen

Am 7. September 2020 fand im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zu den Gesetzesentwürfen zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 104a und 143h GG) und zur Entlastung der Kommunen und der neuen Länder statt (siehe auch Mitteilungsbeitrag Nr. 524 v. 08.07.2020). Ziel der Gesetze ist es, die Corona-bedingt zu erwartenden Einnahmenausfälle bei der Gewerbesteuer zu kompensieren (je hälftig Bund und Länder) sowie den Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft und Heizung (KdU) dauerhaft um 25 Prozent zu erhöhen. Darüber hinaus soll der von den neuen Ländern zu tragende Anteil an den Erstattungen für die Aufwendungen der Rentenversicherung aus den Zusatzversorgungssystemen der ehemaligen DDR zu Lasten des Bundes reduziert werden. Die freiwerdenden Mittel sind zur Finanzierung kommunaler Investitionen einzusetzen.

Zu den Gesetzentwürfen haben der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) und der Deutsche Städtetag (DST) gemeinsam Stellung bezogen und deutlich gemacht, dass die Kommunen auch in den kommenden Jahren Corona-bedingt mit erheblichen Steuermindereinnahmen rechnen müssen. Auch für die Jahre 2021 und 2022 sind daher weitere Hilfen des Bundes und der Länder notwendig, damit die Kommunen ihre Aufgaben stetig erfüllen können. Bund und Länder müssen zügig auch für diese beiden Jahre eine finanzielle Perspektive für die Kommunen aufzeigen.

An der Anhörung haben neben zahlreichen Experten die Oberbürgermeisterin der Stadt Eisenach, Vertreter des Bundesrechnungshofes sowie der kommunalen Spitzenverbände teilgenommen. Der DStGB war durch seinen stellvertretenden Hauptgeschäftsführer, Uwe Zimmermann, vertreten. Nahezu einhellig haben die geladenen Sachverständigen die geplante Entlastung der Kommunen im Grundsatz begrüßt. Auseinander gingen die Einschätzungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Grundgesetzänderungen, die allerdings mehrheitlich als nötig eingestuft wurde. Mehrfach wurde von Sachverständigen betont, dass in der Corona-Krise eine nachhaltige kommunale Finanzkrise entstehen könne und zudem die Gefahr bestehe, dass sich die Schere zwischen „armen und reichen“ Kommunen noch weiter öffnen könne. Hier müsse der Bund entschieden gegensteuern, mit weiteren Unterstützungen für die Kommunen und deren Investitionsfähigkeit.

Die von DStGB und DST für notwendig erachtete Änderung des Grundgesetzes zur Ermöglichung des Ausgleichs der Gewerbesteuermindereinnahmen, unter anderem zur Sicherstellung der hälftigen Übernahme der Gewerbesteuerausfälle durch die Länder, wurde beispielsweise vom Bundesrechnungshof, aber auch vom Deutschen Landkreistag in Zweifel gezogen. Aus Sicht des Rechtswissenschaftlers Prof. Hellermann (Universität Bielefeld) hätte der angestrebte Ausgleich der Gewerbesteuermindereinnahmen jedoch ohne eine Änderung des Grundgesetzes nicht überzeugend erreicht werden können.

DStGB und DST treten schon lange für eine grundgesetzliche Änderung der Höhe der Grenze ein, ab der die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft zu einer Bundesauftragsverwaltung führen würde. Die geplante Erhöhung um 25 Prozent ist ein wichtiger Schritt, um vor allem finanzschwache Kommunen von überbordenden Sozialausgaben zu entlasten. Dies wurde auch von den Sachverständigen gemeinhin anerkannt. Bundesrechnungshof sowie Rechtsanwalt Dr. Vosgerau sehen bei den KdU nicht die Notwendigkeit von einer Abweichung von der Bundesauftragsverwaltung. Prof. Döring (Hochschule Darmstadt) kritisiert die weiterhin bestehende Mischfinanzierung bei den KdU und sieht hier Ineffizienzen. Frau Göppert vom DST hat die vom Bundesrechnungshof im Vorfeld verlautbarte Kritik hinsichtlich der grundsätzlichen Mittelverwendung bei den KdU sowie hinsichtlich der Gebührenerhebung/-praxis der Kommunen für die Unterbringung von Geflüchteten nachdrücklich zurückgewiesen. Prof. Dr. Lenk hat in diesem Zusammenhang deutlich gemacht, dass nicht zu erwarten sei, dass die Erhöhung des Bundesanteils an den KdU zu einem ineffizienteren Verhalten bei den Kommunen führen werde. In seiner Stellungnahme führt er hierzu weiter aus, dass die Verwaltung vor Ort eine an den „örtlichen beziehungsweise regionalen Verhältnissen orientierte Prüfungs- und Gewährungspraxis“ sichere.

Die Professoren Südekum (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) und Junkernheinrich (Universität Kaiserslautern) haben ergänzend zu den Ausführungen der Kommunalvertreter darauf hingewiesen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen auch in Zukunft gewährleistet werden muss und Bund und Länder hinsichtlich möglicher Corona-bedingter kommunaler Steuerausfälle in den kommenden Jahren noch nachsteuern müssen. Auch eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik müsse auf der Agenda bleiben.

Das Gesetzgebungsverfahren wird nun in der 2. und 3. Lesung im Deutschen Bundestag und im Bundesrat fortgeführt. In Berlin wird mit einem raschen und erfolgreichen Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens gerechnet, der vom DStGB auch ausdrücklich gefordert wird. Die Entlastungs- und Kompensationsmittel des Bundes müssen noch in diesem Jahr in den kommunalen Kassen ankommen.

Die Gesetzesentwürfe und die Stellungnahmen sowie die Aufzeichnung der Anhörung können eingesehen werden über

DST/DStGB-Stellungnahme:

https://www.dstgb.de/dstgb/Homepage/Aktuelles/2020/Stellungnahme%20Kompensation%20Gewerbesteuerausf%C3%A4lle%20und%20Erh%C3%B6hung%20Bundesanteil%20KdU/B_Haushaltsausschusss_BT_Stellungnahme_GE_Aenderung_GG_Finanzielle_Entlastung_Kommunen.pdf

Az.: 41.6.2.1-010/001

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