Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 427/2019 from 09.08.2019

BIM-Kompetenzzentrum beim Bund und in NRW

Auf Initiative des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur und in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat ist mit der Vertragsunterzeichnung das nationale BIM-Kompetenzzentrum auf den Weg gebracht worden. Die beiden Bundesministerien werden das nationale BIM-Kompetenzzentrum gemeinsam betreiben und so für ein einheitliches und abgestimmtes Vorgehen in Infrastruktur- und Hochbau sorgen. Ziel ist es, die Digitalisierung im Bauwesen zu beschleunigen. Mit Planung und Betrieb wurde die planen-bauen4.0 GmbH beauftragt.

BIM steht für die digitale Planungsmethode Building Information Modeling. Aufgabe des Zentrums ist es, Erkenntnisse und Erfahrungen zum Einsatz der BIM-Methode in einer zentralen Anlaufstelle zu bündeln. Dieses Wissen zu Prozessen und Pilotprojekten wird von Experten aufbereitet und durch Veranstaltungen und Fortbildungen vermittelt werden. Alle Informationen werden außerdem über eine online-Plattform öffentlich zugänglich sein. Ab 2020 sollen alle Infrastrukturprojekte des Bundes mit der BIM-Methode geplant und realisiert werden.

Nach dem Willen der Landesregierung soll NRW bei der Einführung des BIM eine Vorreiterrolle einnehmen. Dazu hat das MHKBG ebenfalls ein BIM-Competence-Center ins Leben gerufen mit dem Ziel, das Expertenwissen aller Akteure aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft in NRW zusammenzuführen und die Implementierung von BIM in NRW federführend für alle beteiligten Akteure voranzutreiben. Dies soll in einer engen Kooperation mit dem BIM Cluster NRW, einem Zusammenschluss von ca. 300 BIM-Unterstützern u.a. aus Baukammern und Bauverbänden, die über 70.000 Beteiligte aus Planung, Bau, Betrieb und Rückbau erreichen, erfolgen.

Darüber hinaus wird BIM-CC eine Expertengruppe aus Vertretern der Wissenschaft und Forschung einrichten, um einen wissenschaftlich gestützten Diskurs über die Gestaltung der digitalen Transformation im Baubereich zu führen.

 

Az.: 20.3.1.3-002/004 gr

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