Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 337/2020 from 01.04.2020

Bewerbungsfrist für Wettbewerb Klimaaktive Kommune 2020 verlängert

Bewerbungen für den Wettbewerb "Klimaaktive Kommune 2020" können nunmehr bis zum 30. April 2020 eingereicht werden. Preisgelder in Höhe von insgesamt 250.000 Euro und eine intensive, begleitende Öffentlichkeitsarbeit erwarten die Gewinner aus vier Kategorien:

Kategorie 1 „Ressourcen- und Energieeffizienz in der Kommune“

Kategorie 2 „Klimaanpassung in der Kommune“

Kategorie 3 „Kommunale Klimaaktivitäten zum Mitmachen"

Sonderpreis „Kommune und Jugend gemeinsam klimaaktiv“

Die Gewinner werden im Rahmen einer öffentlichen Preisverleihung auf der 13. Kommunalen Klimakonferenz voraussichtlich am 26. November 2020 in Berlin bekannt gegeben und ausgezeichnet. Alle Teilnehmer werden rechtzeitig vor der Veranstaltung darüber informiert, ob sie eine Auszeichnung erhalten. Seit 2009 loben das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit und das Deutsche Institut für Urbanistik jährlich den Wettbewerb "Klimaaktive Kommune" aus (bis 2015 Wettbewerb "Kommunaler Klimaschutz"). Kooperationspartner sind der Deutsche Städte- und Gemeindebund, der Deutsche Städtetag und der Deutsche Landkreistag. Gefragt sind erfolgreich realisierte und wirkungsvolle Aktivitäten, zum Beispiel klimagerechtes Bauen und Sanieren, urbanes Grün, klimafreundliche Mobilität, Suffizienz oder überregionales Klimaengagement. Weitere Informationen finden Sie unter:

www.klimaschutz.de/wettbewerb2020

Az.: 23.1.4-002/002 Gr

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