Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 630/2019 from 12.11.2019

Umfrage 2019 zu Windenergieausbau veröffentlicht

Der Ausbau der Windenergie an Land wird konstant von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragen. 82 Prozent der 1.013 repräsentativ Befragten erachten die Nutzung und den Ausbau der Windenergie als wichtig oder sehr wichtig. Dies hat die diesjährige Akzeptanz-Umfrage ergeben, die Forsa im Auftrag der Fachagentur Windenergie an Land (FA Wind) durchgeführt hat.

Noch größer ist die Unterstützung der Windenergie jedoch in einer anderen Gruppe. Bei der sogenannten „schweigenden Mehrheit“, also denjenigen, die sich nicht öffentlich in Debatten zu Windenergie vor Ort einbringen oder positionieren. Hier befinden sogar 86 Prozent den Ausbau der Windenergie als wichtig oder sehr wichtig. Auch die Windenergie vor Ort stößt bei der „schweigenden Mehrheit“ auf eine noch größere Zustimmung als beim Durchschnitt der Befragten: 85 Prozent der „schweigenden Mehrheit“ sind mit bestehenden Anlagen in ihrem Wohnumfeld einverstanden (Durchschnitt 78 Prozent). 73 Prozent der schweigenden Mehrheit hätten keine großen Bedenken gegenüber dem Bau genehmigungsfähiger Windenergie vor Ort. Bei dem Gesamtdurchschnitt der Befragten sind dies 70 Prozent.

Um die Akzeptanz vor Ort zu stärken erachtet es der größte Teil der Befragten (82 Prozent) für wichtig, dass die Kommunen Einnahmen durch Windenergie zur Verbesserung der Lebensverhältnisse vor Ort einsetzen können. Auch vergünstigte Strompreise werden häufig (79 Prozent) als wichtige Maßnahme für mehr Akzeptanz vor Ort bewertet, gefolgt von der Einbindung lokaler Akteure (66 Prozent), finanziellen Beteiligungsmöglichkeiten für Bürger (65 Prozent) und der Unterstützung durch die lokale Politik (63 Prozent).

Ausführliche textliche und grafische Darstellungen dieser und weiterer Umfrageergebnisse finden sich unter www.fachagentur-windenergie.de.

Anmerkung des StGB

Die Ergebnisse der FA Wind- Umfrage zeigen, dass die Gesellschaft den Ausbau der Windenergie grundsätzlich mitträgt. Vor diesem Hintergrund sind die im Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen, die Akzeptanz für erneuerbare Energien zu steigern, zu begrüßen. Dazu gehören die Schaffung eines generellen 1000-Meter Abstands von Windenergieanlagen zu Wohngebieten und eine bundeseinheitliche Regelung zur Wertschöpfungsbeteiligung der Kommunen.

Allerdings bedarf es hier konsequenter Schritte anstatt weiterer Ankündigungen. Es ist noch unklar, wie eine besondere finanzielle Beteiligung einer Kommune über die Grundsteuer im Falle des Opt-Out bei den Mindestabstandregeln erfolgen soll. Auch hier ist die Schlüsselrolle der Kommunen bei der Schaffung von Akzeptanz zu heben, die im ständigen Dialog mit ihrer Bürgerschaft und über ihre Bauleitplanung verantwortliche Planungsträger für den Ausbau erneuerbarer Energien sind.

Az.: 20.1.4.1-002/001 gr

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