Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

167. Sitzung am 23.10.2007 in Münster

Kinderbetreuung: Das Präsidium begrüßt, dass der Gesetzgeber die Vorschläge der öffentlichen und der freien Träger für die Finanzierung der Kinderbetreuung aufgegriffen und am 24.10. verabschiedet hat. Diese sehen vor, dass Betreuungs-Einrichtungen ihr Budget nach den Anmeldezahlen des Frühjahrs erhalten sollen, dieses Budget aber noch einmal korrigiert wird, falls die Zahl der betreuten Kinder mehr als zehn Prozent von den Anmeldezahlen abweicht. Den vom Bund geplanten Ausbau der Betreuung unter Dreijähriger begrüßt das Präsidium der Zielrichtung nach. Kritisiert wird aber die Höhe der Finanzierung sowie die Beschränkung der Bundesbeteiligung an den Betriebskosten auf die Zeit ab 2009. Einen Rechtsanspruch auf Betreuung für unter Dreijährige ab 2013/14 hält das Präsidium aus familienpolitischen Gründen nicht für erforderlich.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium sieht grundsätzlich Vorteile in der Übernahme der Versorgungsverwaltung und Teilen der Umweltverwaltung in überwiegend kommunale Trägerschaft. Die Voraussetzungen dafür - Bereitstellung der erforderlichen Mittel - sind nach Auffassung des Gremiums jedoch nicht gegeben. Hier muss nach Auffassung des StGB NRW nachgebessert werden. Darüber hinaus seien die vorgesehenen Regelungen zur Überleitung von Personal vom Land auf die Kommunen verfassungsrechtlich bedenklich. Das Präsidium fordert den NRW-Landtag auf, die Gemeindeprüfungsanstalt NRW als externen Sachverständigen mit der Ermittlung des Belastungsausgleichs zu beauftragen.

Gemeindeordnung: Aus Sicht des Präsidiums wird mit dem so genannten GO-Reformgesetz eine Vielzahl kommunaler Forderungen umgesetzt: Die Abkoppelung der Bürgermeisterwahl von der Ratswahl - allerdings nur bei sechsjähriger Bürgermeister-Amtszeit -, erweiterte Personalkompetenz des Bürgermeisters, die Absenkung der Schwellenwerte für Mittlere kreisangehörige Städte von 25.000 auf 20.000 Einwohner und für Große kreisangehörige Städte von 60.000 auf 50.000 Einwohner sowie die Möglichkeit, diese Schwellenwerte auch im Pool von mehreren Kommunen zu erreichen. Hingegen wendet sich das Präsidium gegen die Verschärfung des Gemeindewirtschaftsrechts und hält das GO-Reformgesetz in diesen Teilen für verfassungsrechtlich wie europarechtlich problematisch.

Gemeindefinanzen: Das Präsidium wendet sich gegen eine Umverteilung zulasten der kreisangehörigen Kommunen von mehr als 60 Mio. Euro im Gemeindefinanzierungsgesetz 2008. Dies wäre Folge eines geänderten Soziallasten-Ansatzes. Stattdessen sollte das Berechnungsverfahren für die Schlüsselzuweisungen unverändert bleiben, bis das Gutachten über die Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs vorliegt.

Widerspruchsverfahren: Das Präsidium nimmt die vom Landtag beschlossene Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch das Bürokratieabbaugesetz II zur Kenntnis. Die neue Rechtslage, die den Bürgern nach dem Erhalt eines belastenden Bescheides nur noch einen Monat Zeit lässt für eine Klageerhebung vor Gericht, ist den Bürgerinnen und Bürgern ausführlich zu erläutern. Durch gezielte Öffentlichkeitsarbeit müssen die Kommunen die Bürgerinnen und Bürger auf das neue Verfahren vorbereiten. Ferner werden die Städte und Gemeinden alles daransetzen, die Anhörung der Betroffenen vor Erlass eines Verwaltungsaktes noch umfassender zu gestalten. Notlösungen wie der Verzicht auf eine Rechtsbehelfsbelehrung zur Verlängerung der Klagefrist auf ein Jahr stellen wegen des damit verbundenen Schwebezustandes des Verfahrens keine wirkliche Lösung dar.

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