Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

164. Sitzung am 31.10.2006 in Paderborn

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium unterstützt die Verwaltungsstrukturreform mit den Zielen „Entbürokratisierung“ und „Deregulierung“. Jedoch könne die Frage, ob Aufgaben abgeschafft, auf Dritte übertragen oder kommunalisiert würden, erst nach einer fundierten Aufgabenkritik entschieden werden. Bei allen Maßnahmen der Verwaltungsstrukturreform - so das Gremium - müsse das strikte Konnexitätsprinzip eingehalten werden. Jeder Übertragung von Aufgaben habe eine differenzierte Schätzung der Folgekosten voranzugehen

Reform der Versorgungsverwaltung: Nach Ansicht des Präsidiums soll die Kommunalisierung von Aufgaben der Versorgungsverwaltung geprüft werden, freilich unter Beachtung von Aspekten der Wirtschaftlichkeit und des Konnexitätsprinzips. Dabei kommen folgende Optionen in Betracht: Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte für Schwerbehindertenrecht und Erziehungsgeld oder Elterngeld, Zuständigkeit der Landschaftsverbände für Schwerbehindertenrecht und Soziales Entschädigungsrecht, Zuständigkeit der NRW.Bank für Erziehungsgeld oder Elterngeld sowie für arbeits- und sozialpolitische Förderprogramme, Zuständigkeit der Bezirksregierungen für arbeits- und sozialpolitische Förderprogramme.

Reform der Umweltverwaltung: Das Präsidium begrüßt das Vorhaben, die NRW-Umweltverwaltung zu straffen und durch das so genannte Zaun-Prinzip einheitliche Ansprechpartner im Bereich des Umweltrechts zu schaffen. Eine Verlagerung von Aufgaben in der Folge auf Kreise und kreisfreie Städte müsse jedoch fachlich sinnvoll und wirtschaftlich sein. Anlagen, deren Betrieb sehr viel technisches Fachwissen erfordert, sollten weiterhin vom Staat genehmigt und beaufsichtigt werden. Die Reform der Landesforstverwaltung soll schließlich auf der Grundlage des „Konzepts 2010“ der NRW-Landesregierung vollzogen werden.

Gemeindefinanzierungsgesetz und NRW-Landeshaushalt 2007: Das Präsidium lehnt die Herausnahme des Grunderwerbsteueranteils von vier Siebtel aus dem kommunalen Steuerverbund 2007 ab. Ebenso spricht es sich gegen die geplante Erhöhung des kommunalen Anteils an der Krankenhaus-Finanzierung sowie der Kürzung von Zuschüssen zur Weiterbildung und zu Kindergärten ab. Dagegen begrüßt das Präsidium die Tendenz im GFG 2007, den Kommunen das Geld weitgehend als frei verfügbare Schlüsselzuweisung oder als Pauschale zu übergeben. Zudem fordert das Gremium vom Land, bei der Reform des kommunalen Finanzausgleichs die kommunalen Spitzenverbände frühzeitig einzubeziehen.

Einzelhandel: Nach Auffassung des Präsidiums müssen neue Instrumente zur Steuerung großflächigen Einzelhandels entwickelt werden. Dieser müsse zum Erhalt städtischer und gemeindlicher Zentren, zur Sicherung einer wohnungsnahen Grundversorgung sowie zur Bewahrung ausgeglichener Versorgungsstrukturen beitragen. Freilich müssten kommunale Planungsinstrumente Vorrang vor staatlicher Steuerung behalten. Für neue Factory Outlet Center (FOC) fordert das Gremium, deren Standorte müssten im regionalen Konsens entwickelt oder städtebaulich integriert in Oberzentren oder großen Mittelzentren ausgewählt werden.

ÖPNV: Das Präsidium fordert, bei der anstehenden ÖPNV-Reform am Grundprinzip eines regionalisierten öffentlichen Personennahverkehrs festzuhalten. Kommunen oder Kreise müssten weiterhin Aufgabenträger sein und dabei zwischen Vergabe oder eigener Bereitstellung von Verkehrsdienstleistungen wählen können. Einer Straffung und Entbürokratisierung des Fördersystems steht das Präsidium positiv gegenüber. Jedoch dürften im ländlichen Raum keine vom ÖPNV entleerten Resträume entstehen.

Unterkunftskosten bei Hartz IV: Das Präsidium fordert ein dauerhaft funktionierendes Verfahren zur Erstattung der Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose durch den Bund an die Kommunen. Dieses solle die aktuelle Kostenentwicklung widerspiegeln, aber auch der unterschiedlichen Be- und Entlastung in den Ländern und Kommunen Rechnung tragen. Hierbei unterstützt das Präsidium das Modell des Mehrbelastungsausgleichs.

Unternehmenssteuerreform: Das Präsidium wendet sich dagegen, die Gewerbesteuer auf eine reine Gewinnsteuer zur beschränken - nur um einer einheitlichen Bemessungsgrundlage mit der Körperschaftssteuer willen. Ebenso müsse das Hebesatzrecht bei der Gewerbesteuer erhalten bleiben. Eine erhöhte Grundsteuer - so das Gremium - biete keinen Ersatz für eine weiterentwickelte Gewerbesteuer. Unabhängig davon müsse das heutige Aufkommen aus der Gewerbesteuer für die Kommunen erhalten bleiben.

EU-Dienstleistungsrichtlinie: Nach Auffassung des Präsidiums sollte der so genannte einheitliche Ansprechpartner nach der EU-Dienstleistungsrichtlinie bei den Kommunen - und nicht bei den Industrie- und Handelskammern - angesiedelt werden. Dafür kämen neben den Kreisen und kreisfreien Städten auch Große kreisangehörige Städte in Betracht. Die Entscheidung, wo der einheitliche Ansprechpartner angesiedelt wird, solle nicht primär nach den anfallenden Kosten entschieden werden, da dieser für seine Arbeit bekanntlich Gebühren erheben könne.

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