Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

158. Sitzung am 01.12.2004 in Düsseldorf

Umsetzung von Hartz IV: Das Präsidium fordert den Bund auf, die Mittel für Eingliederungs-Maßnahmen sowie für Verwaltungs- und Personalkosten aufzustocken. An die NRW-Landesregierung ergeht der Appell, in der ersten Zeit der neuen Grundsicherung ab Januar 2005 den Firmen zusätzliche Integrations-Zuschüsse zu gewähren, wenn sie Langzeit-Arbeitslose einstellen. Wenn Städte und Gemeinden zur Durchführung von Aufgaben rund um Hartz IV herangezogen würden, müsste vorab deren Zustimmung eingeholt werden, fordert das Präsidium. Vom Land erwartet das Gremium, dass es die Wohngeld-Entlastung außerhalb des Gemeindefinanzierungsgesetzes - nach Kriterien, die mit den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt sind - an die Kommunen weiterreicht. Ferner soll sich das Land an dem Solidarbeitrag für die ostdeutschen Länder beteiligen. Die Kreise werden aufgefordert, etwaige Mehrbelastungen bei den Unterkunftskosten bis zur ersten Revision im Rahmen von Hartz IV vorzufinanzieren und Entlastungen transparent zu verbuchen. Damit soll eine Erhöhung der Kreisumlage vermieden werden.

Gemeindefinanzen: Das Präsidium begrüßt die geplante Kreditierung der Einnahme-Ausfälle, welche das Land aufgrund der November-Steuerschätzung hinnehmen muss. Jedoch sei diese erneute Kreditierung ein Beleg für die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen. Deshalb, so das Gremium, müssten die Bemühungen um eine Gemeindefinanzreform fortgesetzt werden. Gebilligt werden Änderungen bei der Weitergabe der Wohngeldentlastung des Landes an die Kommunen. Deren Kriterien müssten jedoch 2006 vor dem Hintergrund der Revisions-Ergebnisse fortentwickelt werden. Das Präsidium erwartet, dass die Kreise diese Mittel zur Senkung der Kreisumlage einsetzen. Jedoch spricht sich das Gremium gegen eine investive Bindung dieser Gelder aus, da diese die Belastungen der kommunalen Haushalte aus der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe abmildern sollen.

Flüchtlingsaufnahmegesetz: Das Präsidium fordert das Land auf, sämtliche Verpflichtungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz zu übernehmen. Dringend erforderlich ist aus Sicht des Gremiums ein Fond zur Abdeckung besonders hoher Krankheitskosten in den Kommunen für einzelne Asylbewerber und Flüchtlinge. Im Grundsatz begrüßt wird die geplante pauschale Kostenerstattung für die im Flüchtlingsaufnahmegesetz genannten Personen. Dabei seien jedoch auch die ethnischen Minderheiten aus dem Kosovo zu berücksichtigen. Die Berechnungsgrundlage für alle Zahlungen müsse jährlich aktualisiert werden, so das Gremium. Ferner sei im Gesetz eine nachträgliche Erstattung vorzusehen, falls die Kosten deutlich höher lägen als die Pauschale.

Korruptionsbekämpfung: Das im Korruptionsbekämpfungsgesetz vorgesehene Vergaberegister des Landes wird vom Präsidium gutgeheißen. Doch sei dies nur bedingt geeignet, Korruption wirksam einzudämmen. Bei der Ausgestaltung des Vergaberegisters dürfe den Kommunen keine Pflicht zur Nachkontrolle oder zu Schadenersatz bei fehlerhaften Eintragungen auferlegt werden. Kritisch sieht das Präsidium die vorgesehene Erweiterung der Auskunftspflicht von Ratsmitgliedern und Hauptverwaltungsbeamten. Diese berühre Grundlagen des Kommunalverfassungsrechts und gehöre nicht in ein Korruptionsbekämpfungsgesetz, sondern müsse spezialgesetzlich geregelt werden. Im Übrigen, so das Gremium, sei ein eigenes Dienstordnungsrecht für Bürgermeister und Bürgermeisterinnen notwendig und überfällig.

Landeswassergesetz: Das Präsidium fordert NRW-Landesregierung und NRW-Landtag auf, das Landeswassergesetz so zu ändern, dass den Kommunen keine Mehrkosten entstehen. Dies folge zwingend aus der Aufnahme des strikten Konnexitätsprinzips in die NRW-Landesverfassung. Neue aus ökologischen Gründen eingeführte Pflichten und Standards müssten als Aufgaben des Landes definiert und auch von diesem bezahlt werden. Zudem widersprächen neue arbeits- und kostenintensive Vorschriften dem Geist der Entbürokratisierung, den auch die Landesregierung ständig beschwöre.

Interkommunale Zusammenarbeit: Das Präsidium fordert die Bundesregierung, den Bundesgesetzgeber sowie die EU-Gremien auf, die Vergaberechtsvorschriften so zu präzisieren, dass die Übertragung von Aufgaben zwischen Gemeinden - die so genannte interkommunale Zusammenarbeit - nicht dem Vergaberecht unterliegt. Wenn eine Kommune eine ihr gesetzlich zugewiesene Aufgabe auf eine andere Kommune übertrage, sei dies eine Frage der internen Aufgaben-Organisation und kein öffentlicher Auftrag im Sinne des Vergaberechts.

Geodaten: Das Präsidium spricht sich dafür aus, den Zugang zu Geodaten für Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft sowie für die Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern und solche raumbezogenen Daten kostengünstiger anzubieten. Dazu sollen die Möglichkeiten moderner Informationstechnologie ausgeschöpft sowie die Datenquellen respektive deren Anbieter besser koordiniert werden. Daher billigt das Gremium die Handlungsempfehlung „Geodatenmanagement in den Kommunalverwaltungen“, die gemeinsam von Städte- und Gemeindebund NRW und Landkreistag NRW erarbeitet worden ist.

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