Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

156. Sitzung am 09.03.2004 in Emsdetten

Gemeindefinanzreform: Das Präsidium vertritt weiterhin die Ansicht, dass das Ergebnis des Vermittlungs-Verfahrens auf Bundesebene keine Gemeindefinanzreform darstellt und für die Kommunen nicht akzeptabel ist. Die in Aussicht gestellte Entlastung durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe hält das Gremium für unrealistisch. Dennoch müsse eine Entlastung von bundesweit rund 2,5 Milliarden Euro realisiert werden. Sollte dies nicht eintreten, müssten - so das Präsidium - die Gesetzte entsprechend nachgebessert werden. Das Land NRW ist aufgefordert, seine Entlastung durch Hartz IV im Bereich des Wohngeldes offen zu legen. Einmütig lehnt das Präsidium eine weitere Belastung der NRW-Städte und -Gemeinden von 220 Millionen Euro zu Gunsten der Ost-Bundesländer ab.

Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Das Präsidium fordert eine Ergänzung des Sozialgesetzbuchs II um eine so genannte Delegations-Ermächtigung. Dies würde die Übertragung von Aufgaben bei der Grundsicherung von Langzeit-Arbeitslosen auf kreisangehörige Kommunen erleichtern. Zudem müssten diesen per Gesetz Möglichkeiten der Mitsprache in der Frage, ob der Kreis die Grundsicherung von Langzeit-Arbeitslosen übernehmen soll, eingeräumt werden. Bei der Ausarbeitung des Optionsgesetzes wird der Bund aufgefordert, auskömmliche und berechenbare Fallpauschalen für Eingliederungs-Leistungen festzulegen, Anreize für effizientes Wirtschaften vorzusehen, die Zuständigkeit für die Feststellung von Erwerbsfähigkeit zu regeln und den Wirkungskreis von Arbeitsagenturen sowie Kreisen und Kommunen abzugrenzen. Falls diese Forderungen nicht erfüllt werden, tritt das Präsidium für einen sofortigen Stopp der Umsetzung der Reform sowie für neue Verhandlungen unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände ein.

Kommunale Daseinsvorsorge: Das Präsidium fordert - im Lichte der europäischen Diskussion um die Leistungen der Daseinsvorsorge - die Bewahrung der Gestaltungsfreiheit und mehr Rechtsicherheit für die kommunale Daseinsvorsorge. Eine Liberalisierung weiterer Bereiche, etwa der Wasserversorgung oder der Abwasserentsorgung, lehnt das Gremium ab. Im Mittelpunkt solcher Überlegungen sollten nicht wirtschaftliche Gesichtspunkte, sondern die Versorgungssicherheit, der gleichberechtigte Zugang aller Bürger und Bürgerinnen zu den Leistungen sowie sozial- und umweltpolitische Belange stehen. Nach Ansicht des Präsidium sollte die EU bei der Daseinsvorsorge keine neuen Ausschreibungspflichten schaffen. Jedoch müssten klare Regeln gefunden werden in der Frage, ob Transaktionen zwischen Kommune und kommunalem Unternehmen aus EU-Sicht als - möglicherweise unerlaubte - Beihilfe zu werten seien.

Europawahl: Das Präsidium empfielt den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der Mitgliedskommunen des Städte- und Gemeindebundes NRW, sich für eine starke Beteiligung an der Wahl zum Europa-Parlament am 13. Juni 2004 einzusetzen.

Volksinitiative: Das Präsidium fordert den NRW-Landtag auf, das Instrument der Volksinitiative in einzelnen Teilen neu zu regeln, damit den Kommunen daraus kein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. So sollte festgelegt werden, dass eine Volksinitiative sich dann erledigt hat, wenn der Landtag bereits während der Unterschriften-Sammlung dem Diskussions-Begehren nachkommt. Dass dies geschehen ist, müsste mit absoluter Mehrheit der Landtags-Abgeordneten bestätigt werden. Ebenso sollte ein Thema über zwei Jahre für eine erneute Volksinitiative gesperrt sein, wenn der NRW-Landtag seine Erledigung festgestellt hat. Zudem - so das Präsidium - sollte die Frist zur Auslegung der Unterschriften-Listen von acht auf vier Wochen verkürzt werden. Die Pflicht der Kommunen zur Auslegung der Listen auch an Sonntagen sollte entfallen.

Landeswassergesetz: Das Präsidium fordert NRW-Landesregierung und NRW-Landtag auf, das Landeswassergesetz so zu ändern, dass den Kommunen keine Mehrkosten entstehen. Eine weitere Kostenbelastung der NRW-Städte und -Gemeinden ist nach Auffassung des Gremiums nicht hinzunehmen.

Elektronik-Schrott: Das Präsidium fordert Bundesregierung und NRW-Landesregierung auf, die Entsorgung von Elektro- und Elektronikschrott so zu regeln, dass die Abfallgebühren dadurch nicht in die Höhe getrieben werden. Ebenso soll die Produktverantwortung in dem Sinne umgesetzt werden, dass Hersteller gebrauchte Elektrogeräte oder elektronische Geräte auf eigene Kosten nicht nur verwerten, sondern auch einsammeln und sortieren.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium spricht sich dafür aus, noch vor der NRW-Landtagswahl 2005 staatliche Sonderbehörden abzuschaffen und deren Aufgaben so genannten Bündelungs-Behörden auf Regierungsbezirks- oder Kreisebene zu übertragen.

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