Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

155. Sitzung am 15.12.2003 in Lippstadt

Gemeindefinanzreform: Das Präsidium begrüßt die im Vermittlungsausschuss vereinbarte Senkung der Gewerbesteuer-Umlage, welche die Kommunen in Deutschland um 2,3 Milliarden Euro entlastet. Jedoch stelle diese Einzelmaßnahme noch keine Gemeindefinanzreform dar, sondern lediglich ein Sofortprogramm zur Linderung der kommunalen Finanznot. Das Präsidium erwartet, dass nun im Rahmen einer grundlegenden Steuerreform auch die Finanzbeziehungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen europatauglich neu geregelt werden. Dabei müsse das Band zwischen Wirtschaft und Kommunen gestärkt und eine auskömmliche Finanz-Ausstattung der Städte und Gemeinden auf Dauer sichergestellt werden. 

Neues kommunales Finanz-Management: Das Präsidium unterstützt die Einführung des Neuen kommunalen Finanz-Managements (NKF) auf der Grundlage der doppischen - sprich: kaufmännischen - Buchführung. Dabei hält das Gremium ein einheitliches Haushalts- und Rechnungswesen für alle NRW-Kommunen für sinnvoll und geboten. Gleichwohl weist das Präsidium darauf hin, dass das NKF nicht geeignet sei, die Finanzprobleme der Städte und Gemeinden zu lösen. Die Finanzierung laufender Ausgaben durch Kredite dürfe daher im NKF nicht erleichtert werden. Bei der Einführung des neuen Rechnungswesens müssten die Regelungen möglichst einfach gefasst sein, um den Aufwand der Umstellung zu minimieren. Als Übergangsfrist schlägt das Präsidium vier Jahre vor. 

Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Dass die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die Arbeitsmarkt-Politik beim Bund bleibt, findet die Zustimmung des Präsidiums. Diese Grundsatz-Entscheidung sieht das Gremium durch den Kompromiss im Vermittlungausschuss getroffen. Zu dem nun vorgeschlagenen Optionsmodell fordert das Präsidium eine gesetzliche Regelung, wonach Kreise neue Aufgaben in der Arbeitsmarkt-Politik nur mit Zustimmung ihrer Kommunen übernehmen können. Angesichts immer noch steigender Sozialhilfe-Kosten fordert das Gremium aus der Arbeitsmarkt-Reform eine Entlastung der Kommunen bundesweit um mindestens fünf Milliarden Euro jährlich. 

Konnexitäts-Prinzip: Das Präsidium begrüßt die Absicht der NRW-Landtags-Fraktionen, das strikte Konnexitätsprinzip in der NRW-Landesverfassung zu verankern und ein Ausführungsgesetz über Grundsätze der Kosten-Abschätzung und die Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände zu erlassen. Von der Konnexitäts-Regelung berührt sein müsste nicht nur die Übertragung neuer, sondern auch die Erweiterung bestehender Aufgaben oder die Änderung von Standards bei der Bewältigung dieser Aufgaben. 

Duales System: Das Präsidium fordert die Duales System Deutschland AG auf, die Abfuhr von Verpackungsmüll auch für die Zeit ab dem 1.1.2004 sicherzustellen. Die Tatsache, dass erst für gut 30 Prozent der Regionen in Deutschland neue Abfuhrverträge ausgehandelt seien, dürfe nicht zu einem "Entsorgungs-Vakuum" bei Materialen des Grünen Punktes führen. Zudem müsse die DSD auch im Jahr 2004 von den Kosten der Erfassung und Verwertung von Altpapier durch die Kommunen ein Viertel übernehmen. 

Mittelständische Wirtschaft: Das Präsidium unterstützt das Vorhaben der drei kommunalen Spitzenverbände, gemeinsam mit dem NRW-Ministerium für Wirtschaft und Arbeit Hinweise zur Umsetzung der Mittelstandsverträglichkeitsprüfung zu erarbeiten. Ziel müsse sein, den Kommunen Hilfestellung zu geben, damit diese die Prüfung mit dem geringstmöglichen Aufwand durchführen können. Auch sei das Gesetz nicht als Verpflichtung zu verstehen, die jeweils mittelstandsfreundlichste Regelung anzuwenden. Vielmehr solle das Kriterium der Mittelstands-Verträglichkeit in der Abwägung gleichberechtigt neben sozialen, wirtschaftsstrukturellen und ökologischen Aspekten stehen.

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search