Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

154. Sitzung am 29.09.2003 in Düsseldorf

Arbeitslosen- und Sozialhilfe: Das Präsidium verlangt Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. So dürften durch eine allzu enge Definition des Kreises der Leistungsberechtigten keine neuen "Verschiebebahnhöfe" entstehen. In die Job-Center müssten alle für den Arbeitsmarkt bedeutsamen kommunalen Beratungs- und Betreuungs-Leistungen integriert werden. Die Verlagerung der Arbeitslosenhilfe mit sämtlichen Unterstützungs- und Beratungsleistungen auf kreisfreie Städte und Kreise lehnt das Gremium strikt ab. Ebenso spricht es sich gegen die Einrichtung eines Niedriglohnsektors durch breiten Ausbau öffentlicher Arbeiten ab. Ein zweiter Arbeitsmarkt, so das Präsidium, brächte den örtlichen Mittelstand in Gefahr.

Gemeindefinanzreform: Das Präsidium fordert die Modernisierung der Gewerbesteuer in der Weise, wie es die Kommission zur Reform der Gemeindefinanzen vorgeschlagen hat. Demnach müsse die Bemessungsgrundlage auch vom Ertrag unabhängige Elemente enthalten. Daraus müsse eine nachhaltige Verbesserung der finanziellen Lage der Kommunen - unter Erhaltung eigener Gestaltungsspielräume - hervorgehen. Das Gremium begrüßt den Vorschlag, zur kurzfristigen Entlastung der Kommunen deren Anteil an der Umsatzsteuer zu erhöhen und die Gewerbesteuer-Umlage zu senken. Dies sei jedoch kein Ersatz für Strukturverbesserungen bei der Gewerbesteuer. Den kommunalen Zielen würden weder der Gesetzentwurf der Bundesregierung noch die Vorstellungen von CDU und CSU gerecht.

Kommunalfinanzen NRW: Das Präsidium spricht sich gegen ein Vorziehen der 3. Stufe der Steuerreform auf den 1.1.2004 aus, da dies für die NRW-Kommunen Steuerausfälle zwischen 850 und 950 Millionen Euro bedeuten würde. Die geplanten Einschnitte im Gemeindefinanzierungsgesetz für 2004 wären hauptsächlich durch diese Steueränderung verursacht und seien daher abzulehnen. Eine Kreditfinanzierung der Mindereinnahmen lehnt das Präsidium ebenfalls ab. Sollte das Vorziehen der Steuerreform tatsächlich vom Bund beschlossen werden, schlägt das Präsidium vor, den Kommunen genau die Summe der Einnahme-Ausfälle als Kredit zu gewähren.

Bezüglich der Zuschuss-Kürzungen bei Vereinen, Institutionen und freien Trägern fordert das Präsidium die Landesregierung auf, den Kommunen umgehend Einzelheiten zu nennen. Denn es stehe zu befürchten, dass die betroffenen Einrichtungen von den Städten und Gemeinden Kompensation erwarten, wozu diese jedoch nicht in der Lage seien. Positiv wertet das Präsidium den geplanten Wegfall der Pauschale für Projekte kommunaler Entwicklungs-Zusammenarbeit sowie den angekündigten Verzicht auf "investive Schlüsselzuweisungen" zugunsten der bewährten Investitionspauschale.

Verwaltungsstrukturreform: Das Präsidium hält eine weitere Verwaltungsstrukturreform für nötig, um Bürokratie abzubauen und Einspar-Potenzial auszuschöpfen. Diese Reform müsse zu einer Aufwertung kommunaler und regionaler Kompetenzen führen. Vor der Frage, wie neue Verwaltungsstrukturen aussehen könnten, müsse erst eine Aufgabenkritik stehen. Es sei zu entscheiden, welche Aufgaben komplett abgebaut, welche reduziert und welche verlagert werden könnten. Die Aufgaben staatlicher Sonderverwaltungen, so das Präsidium, seien in die Bezirksregierung oder mögliche neue Mittelbehörden einzugliedern oder auf die Kreise zu verlagern.

Föderalismusreform: Das Präsidium spricht sich dafür aus, bei der Reform des bundesdeutschen föderalen Systems neben Bund und Ländern eine dritte Säule "Stärkung der Kommunen" einzuführen. Kommunale Beteiligungsrechte müssten im Grundgesetz verankert werden. Zudem sei die Möglichkeit des Bundes, Aufgaben direkt auf die Kommunen zu verlagern, einzuschränken. Nach österreichischem Vorbild müsste zugunsten der Kommunen ein Konsultationsverfahren eingerichtet werden. Vor dem Beschluss neuer Gesetze, welche die Kommunen belasteten, müssten diese dann erst angehört werden.

Kanalnetze: Bei der Übernahme kommunaler Kanalnetze durch Wasserverbände empfiehlt das Präsidium den Städte und Gemeinden, derzeit noch keine Verträge abzuschließen, bis die Modalitäten durch das NRW-Innenministerium und das NRW-Umweltministerium geklärt sind.

Verpackungsabfälle: Bei der Entsorgung von Verpackungsabfällen empfiehlt das Präsidium den Städten und Gemeinden, Verträge mit weiteren Anbietern neben der Duales System Deutschland (DSD) AG nur unter bestimmten Bedingungen abzuschließen. So müsste die Haftung der Systembetreiber gewährleistet sein. Zudem müsste die Überweisung der Nebenentgelte an die einzelnen Systembetreiber geregelt werden, und die DSD AB müsse dieser Regelung auch zustimmen.

ICON/icon_verband ICON/icon_staedtebau ICON/icon_recht ICON/icon_finanzen ICON/icon_kultur ICON/icon_datenverarbeitung ICON/icon_gesundheit ICON/icon_verkehr ICON/icon_bau ICON/icon_umwelt icon-gemeindeverzeichnis icon-languarge icon-link-arrow icon-login icon-mail icon-plus icon-search