Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

153. Sitzung am 07.04.2003 in Gütersloh

Arbeitsmarkt: Das Präsidium erwartet, dass die Leistungssysteme Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe effizienter gemacht werden. Als Konsequenz müssten arbeitsfähige Hilfe-Empfänger rascher in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dies könne nur geschehen, wenn beide Leistungssysteme in der finanziellen und organisatorischen Verantwortung des Bundes zusammengefasst würden. Die Kommunen, so das Präsidium, würden dann ihr Know How und ihre Kompetenz in der Betreuung und Aktivierung von arbeitslosen Sozialhilfe-Empfängern einbringen. Aus all dem müsste eine deutliche, sofort wirksame Entlastung der Städte und Gemeinden und Kreise hervorgehen. An die letzteren appelliert das Gremium, die Kommunen an den Verhandlungen zum Ausbau der Kooperation von Arbeitsämtern und Sozialhilfeträgern zu beteiligen. Das Präsidium wendet sich strikt gegen die Kommunalisierung der Langzeit-Arbeitslosigkeit.

Kommunale Zusammenarbeit: Das Präsidium begrüßt die geplante Ausdehnung der kommunalen Zusammenarbeit per Gesetz. Darüber hinaus sollte es möglich werden, dass Aufgaben des Kreises mittels freiwilliger Vereinbarung auf die Kommunen zu verlagern sind. All dies bleibe aber Stückwerk, wenn es nicht mit einer Senkung der Schwellenwerte für Mittlere kreisangehörige Städte von 25.000 aus 20.000 Einwohner einhergehe, so das Gremium.

Regionalplanung: Das Präsidium spricht sich dafür aus, Kommunen durch Einführung des regionalen Flächennutzungsplans im Landesplanungsgesetz in ihrer Selbstverwaltung zu stärken. Das Genehmigungsverfahren dürfe jedoch vom Land nicht zum Anlass genommen werden, Einfluss auf die kommunale Bauleitplanung zu nehmen. Zudem, so das Gremium, müsse sämtlichen Kommunen in allen Landesteilen gestattet werden, einen regionalen Flächennutzungsplan aufzustellen.

Bürgermeister in Kreistage: Das Präsidium befürwortet eine Initiative zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes mit dem Ziel, dass Bürgermeister und Bürgermeisterinnen künftig auch in Kreistage gewählt werden können.

Finanzen: Das Präsidium spricht sich dafür aus, dass auch Kreise in das System der kommunalen Haushaltsicherung einbezogen werden. Nur so ließen sich die Sparanstrengungen der Kommunen auf Kreisebene adäquat unterstützen. Dies müsse in der Kreisordnung verankert werden.

Abwasser: Das Präsidium fordert, dass der Anschluss- und Benutzungszwang für Regenwasser zur Ableitung in die gemeindliche Kanalisation bestehen bleiben muss. Dazu sollten Landesregierung und Landtag eine Gesetzeslücke in der Gemeindeordnung sowie im Landeswassergesetz NRW, welche durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW offen gelegt worden war, schließen.

Behinderte: Das Präsidium unterstützt das Anliegen, behinderten Menschen eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben und in der Gemeinschaft zu ermöglichen. Somit sei ein entsprechender Gesetzentwurf des Landes zu begrüßen. Jedoch dürfen dabei keinen neuen Standards gesetzt oder zusätzliche Kosten den Kommunen aufgebürdet werden. So wäre die verpflichtende Bestellung eines oder einer Behinderten-Beauftragten nach Einschätzung des Gremiums ein Eingriff in die Organisationsfreiheit der Kommunen. Die Zulassung von Verbandsklagen widerspräche dem Ziel, die Eigenständigkeit behinderter Menschen - auch in der Wahrung ihrer Rechte - zu fördern.

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