Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

139. Sitzung am 02.02.2000 in Düsseldorf

Sparpaket: Das Präsidium begrüßt die Beibehaltung der Bundesleistungen beim pauschalierten Wohngeld (vermiedene Mehrbelastung für NRW-Kommunen 500 Mio DM pro Jahr). Das Gremium kritisiert jedoch die Kürzungen beim Unterhaltsvorschuß sowie die Streichung der originären Arbeitslosenhilfe (zu erwartende Mehrbelastung für NRW Kommunen 140 Mio DM jährlich). Ferner bekräftigt das Präsidium seine Forderung, das Kindergeld künftig nicht mehr mit der Einkommensteuer zu verrechnen.

Unternehmenssteuerreform: Das Präsidium verwahrt sich gegen eine Schwächung der im Grundgesetz verankerten gemeindlichen Finanzautonomie, die eine wirtschaftsbezogene Steuer mit Hebesatzrecht für die Kommunen einschließt. Mit der Unternehmenssteuerreform müsse zwingend eine Gemeindefinanzreform verbunden sein. Eine Erhöhung der Gewerbesteuerumlage an Land und Bund lehnt das Gremium ab. Stattdessen müsse der Kreis der Gewerbesteuerzahler durch Einbeziehung der freien Berufe erweitert und damit die Belastung für die einzelnen Firmen gesenkt werden.

Gestuftes Aufgabenmodell: Das Präsidium unterstreicht seine Forderung, die Schwellenwerte für Große und Mittlere kreisangehörige Städte auf 50.000 respektive 20.000 Einwohner zu senken. Ferner begrüßt das Gremium eine Umfrage zur Weiterführung der gemeindlichen Funktionalreform durch das NRW-Innenministerium. Sollte diese nicht zustande kommen, werde der NWStGB selbst eine Umfrage durchführen.

Datenschutz: Das Präsidium begrüßt die Umsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie durch ein novelliertes Datenschutzgesetz NRW, vor allem da für neue technische Gegebenheiten Regeln geschaffen würden. Allerdings spricht sich das Gremium gegen die Einführung zusätzlicher Standards aus, weil dadurch höhere Kosten entstünden und in die Organisationshoheit der Kommunen eingegriffen würde.

Landesbauordnung NRW: Das Präsidium begrüßt den Abbau von Genehmigungsverfahren durch die neue Landesbauordnung, auch wenn eine Novellierung nicht grundsätzlich für nötig erachtet wird. Der Erhalt der Stellplatzpflicht bei Neubauten ist im Sinne des Gremiums. Allerdings spricht sich das Präsidium gegen den Erlaß staatlicher Stellplatzrichtlinien aus. Dazu seien Architekten, Bauwirtschaft und Kommunen selbst in der Lage.

Behinderte: Das Präsidium votiert dafür, dass Rehabilitations- und Schwerbehindertenrecht in einem Sozialgesetzbuch IX zusammenzufassen. Gleichzeitig sollen diskriminierende Bestimmungen geändert werden. Allerdings dürfe dabei die Reihenfolge der Zahlungspflichtigen nicht in der Weise geändert werden, daß am Ende die Kommunen an die Behinderten mehr Sozialhilfe zahlen müßten.

Beschilderung: Das Präsidium empfiehlt den Kommunen, ihren Bestand an Straßenschildern zu einem innerörtlichen Leitsystem auszubauen. Das Land wird aufgefordert, die Bestimmungen zu Straßenschildern auf ein Mindestmaß zu reduzieren, damit für lokale Beschilderung noch Gestaltungsfreiheit bleibt. Zustimmung findet das Anliegen des Landes, durch landesweite Weg-Markierungen den Radverkehr zu fördern. Die Investitionen müßten vom Land bezahlt werden, die Kommunen kämen für die Unterhaltung der Schilder auf, so das Präsidium.

Bürgermeister: Das Präsidium spricht sich für eine Nachwahl durch die Wähler und Wählerinnen aus, falls ein Bürgermeister oder eine Bürgermeisterin vorzeitig aus dem Amt scheidet. Ferner fordert das Gremium, die Amtszeit auf acht Jahre (derzeit fünf Jahre) zu verlängern. Außerdem müßten dem Verwaltungschef gegenüber dem Rat mehr Personalbefugnisse eingeräumt werden. Das Präsidium spricht sich für eine Harmonisierung des Bürgermeister-Stimmrechts im Rat aus, wie sie in den Gesetzentwürfen der Landtagsfraktionen vorgesehen ist.

Bürgerbeteiligung: Eine zwingend abzuhaltende Einwohnerversammlung lehnt das Präsidium ab. Dafür hält das Gremium die Differenzierung und Absenkung der Quoren (Mindestbeteiligung) bei Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden für unbedenklich.

Ratsmitglieder: Das Präsidium begrüßt den Wegfall der 5-Prozent-Klausel bei Bezirksausschüssen als Folge des Verfassungsgerichtshof-Urteils. Ebenso spricht sich das Gremium dafür aus, fraktionslose Ratsmitglieder sowie Vertreter von betroffenen Personengruppen zu Ratsausschüssen zuzulassen (ausgenommen: Pflichtausschüsse).

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