Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

137. Sitzung am 27.09.1999 in Bad Sassendorf

Vewaltungsstrukturreform/Straßenbau: Das Präsidium begrüßt die Absicht der Landesregierung, den Straßenbau nur dann in Landesträgerschaft zu überführen, wenn mit den Kommunen über die finanziellen Fragen Einigkeit erzielt worden ist. An die Aufgabe gebundenes Vermögen sollte ohne Entschädigung abgegeben werden. Im Gegenzug erwartet das Präsidium, daß das Gesamtvolumen des Gemeindefinanzierungsgesetzes nicht um den Betrag gekürzt wird, den die Landschaftsverbände als bisherigen Zuschußbedarf des Straßenbaus geltend gemacht haben.

Bündelung des Stromeinkaufs: Das Präsidium sieht aufgrund einer Umfrage keinen Anlaß, den Mitgliedsstädten und -gemeinden jetzt schon die Bündelung ihres Strombezugs zu empfehlen. Dazu sei die Situation auf dem Energiemarkt zu sehr im Fluß. Einige Kommunen haben Interesse gezeigt, andere hoffen, durch Neuverhandlungen mit ihren Energielieferanten günstigere Konditionen zu erzielen.

Asylbewerberleistungsgesetz: Das Präsidium fordert die Landesregierung auf, sämtliche Flüchtlinge und Asylbewerber in das landesweite Zuweisungsverfahren (Quotierung) aufzunehmen, damit es nicht in einzelnen Kommunen zu einer Überbelegung mit solchen Personen kommt. Damit soll eine übermäßige finanzielle Belastung dieser Kommunen verhindert werden. Ferner spricht sich das Gremium dagegen aus, abgelehnten Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis zu geben.

Ladenschluß: Das Präsidium hält eine weitere Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten für geboten. Allerdings lehnt es eine generelle Sonntagsöffnung der Geschäfte ab. Das Gremium hält die derzeitige Regelung, die vier verkaufsoffene Sonntage pro Jahr zuläßt, für ausreichend. Um das Ausbluten der Innenstädte zu verhindern, fordert das Präsidium gemeinsame Anstrengungen von Politik, Handel und Wissenschaft zugunsten von besseren Rahmenbedingungen für attraktive Innenstädte.

Landschaftsgesetz: Das Präsidium spricht sich gegen die Möglichkeit einer Verbandsklage für die Naturschutzverbände im neuen Landschaftsgesetz NRW aus. Ferner hält es eine Mitsprache dieser Interessengruppen bei der Genehmigung von Abwasseranlagen nicht für sinnvoll. Das Präsidium fordert, im Landschaftsgesetz festzuschreiben, daß Kanäle keinen Eingriff in Natur und Landschaft darstellen.

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