Beschlüsse des StGB NRW-Präsidiums

130. Sitzung am 24.03.98 in Bad Münstereifel

Studieninstitute: Das Präsidium fordert strukturelle Änderungen bei den Studieninstituten (Kooperation, Fusion etc), um die Defizite in der Aus- und Fortbildung wettzumachen. Beispielsweise sollen Fortbildungsveranstaltungen künftig direkt mit den Kommunen oder Kreisen, die die TeilnehmerInnen entsenden, abgerechnet werden.

Ordnungspartnerschaften: Das Prädidium begrüßt die Initiative des Landesinnenministeriums zur Gründung von Ordnungspartnerschaften mit dem Ziel einer mehr bürgerorientierten Polizeiarbeit. Damit werde das Sicherheitsempfinden der Bürger gestärkt. Eine Verlagerung von Aufgaben auf die Kommunen oder eine Vermischung von Kompetenzen zwischen Institutionen, die für öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständig sind, wird abgelehnt. Das Präsidium erwartet, auch in kreisangehörigen Kommunen in Absprache mit dem NWStGB Ordnungspartnerschaften einzurichten.

Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie: Gegen eine Meldung der FFH-Schutzgebiete der Tranche 1 a (vorhandene Naturschutzgebiete) bestehen keine Bedenken. Vor Nennung weiterer Gebiete, vor allem aus der Tranche 1 b, soll die Landesregierung kritisch prüfen, ob diese Flächen die Kriterien tatsächlich erfüllen und unter Naturschutzgesichtspunkten von europaweiter Bedeutung sind. Außerdem sollen nur Gebiete gemeldet werden, die im Landesentwicklungsplan (LEP) und den entsprechenden Gebietsentwicklungsplänen abgesichert sind. Eine Meldung darf, so das Präsidium, nur im Konsens mit den betroffenen Kommunen erfolgen.

Ökologisches Bauen: Das Präsidium billigt die Konzeption einer Arbeitsgemeinschaft "Beratung ökologisches Bauen und Wohnen in Nordrhein-Westfalen" und erklärt seine Bereitschaft, einem Trägerverein beizutreten.

Kommunales Straßennetz: Erhaltungsmaßnahmen sollen sich an der Funktion der jeweiligen Straße im Straßennetz orientieren, empfielt das Präsidium und rät angesichts knapper Ressourcen zu einer bescheidenen Straßenausstattung. Diese soll sich auf Maßnahmen, die für die Verkehrssicherung erforderlich sind, beschränken. Der Ausschuß für Verkehr und Strukturpolitik wird aufgefordert, den Mitgliedskommunen Hinweise zur Funktionsbestimmung von Straßen im Netz, zur Bewertung des Zustandes, zur Erhaltungsplanung und zur kostengünstigen Finanzierung zu geben.

Sozialhilfe: Das Präsidium begrüßt die Initiative des Bundesrates für ein Gesetz, das den Länderregierungen erlauben würde, Zuständigkeit bei der Sozialhilfe nach unten zu verlagern. Damit soll die Übertragung von Aufgaben- und Finanzverantwortung bei der allgemeinen Sozialhilfe von den Kreisen auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden möglich werden. Voraussetzung ist nach Ansicht des Präsidiums, daß zum Ausgleich besonderer Sozialhilfelasten ein Sonderposten "Sozialhilfe" in das Gemeindefinanzierungsgesetz aufgenommen wird. Partnerschaftliche Modelle auf Kreisebene sind weiterzuentwickeln.

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