Zweifel am Nutzen der Hundesteuer unbegründet

Statement von StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 30.04.2019

Zur Kritik des Bundes der Steuerzahler NRW an der von NRW-Kommunen erhobenen Hundesteuer erklärt StGB NRW-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernd Jürgen Schneider: "Die Hundesteuer dient dazu, die Anzahl der Hunde in einer Stadt oder Gemeinde zu begrenzen und die durch Hundehaltung entstehenden Kosten bei der Straßenreinigung zu decken.

Darüber hinaus dienen die Einnahmen aus der Hundesteuer der Unterhaltung des Gemeinwesens - auch der Unterstützung örtlicher Tierheime. Unterschiede in der Höhe der Hundesteuer sind Ausdruck kommunaler Selbstverwaltung. Die Forderung des Bundes der Steuerzahler NRW nach einer Abschaffung der Hundesteuer ist daher realitätsfern und nicht wie behauptet bürgerfreundlich."

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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