Keine Einsparungen auf Kosten des Ehrenamts

Landesregierung plant Kürzungen bei Fördermitteln für Feuerwehr und Sport

StGB NRW-Pressemitteilung
Düsseldorf, 28.02.2023

Der Städte- und Gemeindebund NRW (StGB NRW) fordert die Landesregierung auf, die Förderung von Sportanlagen und Feuerwehrgerätehäusern im ländlichen Raum in mindestens gleichem Umfang beizubehalten. "Sport und Feuerwehr sind zentrale Säulen für Ehrenamt und gelebtes Miteinander", betonte Hauptgeschäftsführer Christof Sommer. Hier zu kürzen, wäre ein völlig falsches Signal an die Bürgerinnen und Bürger.

Betroffen von den Plänen des Landes sind die Sportstättenförderung im Rahmen des Programms für Strukturentwicklung im ländlichen Raum und der Sonderaufruf für Feuerwehrhäuser in Dörfern. Beide Töpfe wurden in der Vergangenheit von den Kommunen intensiv genutzt, um Angebote vor Ort instand zu halten. Die Förderbestimmungen sollen in Kürze aktualisiert werden.

Gestrichen: Förderung von Sportanlagen im ländlichen Raum

Bisher wurden im Rahmen der Strukturentwicklung im ländlichen Raum auch Sportanlagen, Sporträume und Sportgelegenheiten mit bis zu 500.000 Euro gefördert. Nun ist vorgesehen, den Passus ersatzlos zu streichen.

Hauptgeschäftsführer Sommer: "Sportstätten sind zentrale Orte für die Menschen, für Begegnung und Vereinsleben. Darum stehen die Kommunen in der Pflicht, diese Angebote in Schuss zu halten. Dafür brauchen sie jedoch die nötigen Mittel. Der Sanierungsbedarf bewegt sich im Milliardenbereich. Ohne Unterstützung von Bund und Land sind die Kommunen nicht ansatzweise in der Lage, den Sanierungsstau abzuarbeiten."

Dies liege nicht nur an den massiv gestiegenen Baukosten und der angespannten Situation der kommunalen Haushalte. "Schon im vergangenen Jahr hat der Bund den Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten eingestellt. Damit sind den Kommunen bereits Mittel in erheblichem Umfang weggebrochen", kritisierte Sommer. "Wenn nun auch noch das Land die Axt anlegt, wird das die Sportinfrastruktur im ländlichen Raum um Jahre zurückwerfen."

Gestrichen: Förderung von Feuerwehrgerätehäusern

Das erstmals für 2021 aufgelegte Sonderprogramm "Feuerwehrhäuser in Dörfern" war von Beginn an ein großer Erfolg. Mit seiner Hilfe konnten Städte und Gemeinden Neubau, Erweiterung und Sanierung von Feuerwehrhäusern in ländlichen Räumen auf den Weg bringen. Noch im April 2022 hatte das Land eine Fortsetzung des Programms in Aussicht gestellt. Umso größer die Enttäuschung der Kommunen, dass es nun nicht mehr auf der Agenda der Landesregierung zu finden ist.

"Im Koalitionsvertrag ist ausdrücklich festgehalten, dass das Land die ländlichen Räume unterstützen und das Ehrenamt im Brand- und Katastrophenschutz stärken will. Zudem haben die Gemeinden in ihren Planungen auf eine Fortsetzung des Programms vertraut", erklärte Sommer. "Wenn das Land seine eigenen Ziele ernst nimmt, muss es den ländlichen und strukturschwachen Raum zwingend weiter unterstützen. Die Kommunen brauchen eine dauerhafte und verlässliche Finanzierung, aber keine Strohfeuer-Programme", so der Hauptgeschäftsführer des kommunalen Spitzenverbandes.

Das Förderprogramm habe bisher eine zeitgemäße technische Ausstattung im Dienste der Gefahrenabwehr ermöglicht und insbesondere das Ehrenamt in kleineren Stadt- und Ortsteilen gestärkt. Die Modernisierung von Gerätehäusern der Feuerwehr sei auch immer eine Investition in Klimaschutz und Klimaanpassung. Für den Katastrophenschutz stellten moderne Technik und Infrastruktur zudem ein unverzichtbares Element dar, dessen Bedeutung angesichts zunehmender Extremwetterlagen noch steigen werde, so Sommer.

Hintergrund

Anlass der Änderung der Richtlinie ist der Übergang der Aufgabe der Dorferneuerung aus dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung in das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Änderungen sind in erster Linie auf die Zusammenführung der Förderangebote "Dorferneuerung" und "Strukturentwicklung" zurückzuführen.

V.i.S.d.P.: HGF Christof Sommer, Pressesprecher Philipp Stempel, Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen, Kaiserswerther Straße 199-201, 40474 Düsseldorf, Tel. 0211/ 4587-230, Fax: -287, E-Mail: presse@kommunen.nrw , Internet: www.kommunen.nrw      
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