Jahresinterview über
kommunale Perspektiven
Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 813/2005 vom 24.11.2005
Zentrale Prüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat mitgeteilt, daß ab dem Schuljahr 2006/07 zentrale Leistungsprüfungen am Ende der Jahrgangsstufe 10 durchgeführt werden, die das Erreichen von Mindeststandards sichern. An diesen Prüfungen würden dann alle Schülerinnen und Schüler der Hauptschulen, Realschulen, der Gymnasien und der Gesamtschulen sowie der entsprechenden Ersatzschulen teilnehmen. Förderschulen und Abendrealschulen würden erst im darauffolgenden Schuljahr 2007/08 einbezogen.
In den zentralen Leistungsüberprüfungen würden die Leistungen in Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache schriftlich überprüft. Dabei könne das Fach Englisch auf Wunsch durch eine andere Fremdsprache ersetzt werden, wenn diese ab Klasse 5 unterrichtet werde. Bei diesen Leistungsüberprüfungen handele es sich im formalen Sinne nicht um Abschlußprüfungen. Ergebnisse würden aber in die Zeugnisse einbezogen. Darüber hinaus hätten die Jahresleistungen in der Klasse 10 in den betroffenen Fächern der Leistungsüberprüfung sowie in allen anderen Fächern bei der Vergabe des Hauptschulabschlusses nach Klasse 10 und des mittleren Abschlusses (Fachoberschulreife) weiterhin wesentliche Bedeutung.
Die Ergebnisse der Prüfung gäben der Schule wichtige Aufschlüsse über Qualität und Erfolg des Unterrichts in den jeweiligen Fächern und lieferten Hinweise zu Ergebnissen des Schulsystems. An den Prüfungen, die dem Anforderungsniveau des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) entsprächen, nähmen auch wenn das Abitur als Abschluß angestrebt werde alle Schülerinnen und Schüler der Gymnasien teil.
In einer Mail an alle Schulen hat das Schulministerium die Schulen darum gebeten, die Eltern des jetzigen Jahrgangs 9 über die zentrale Leistungsüberprüfung am Ende der Sekundarstufe I zu informieren. Im Internet beabsichtigt das Ministerium unter www.bildungsportal.nrw.de und unter www.learn-line.nrw.de den Schülerinnen und Schülern, Eltern und Erziehungsberechtigten sowie der interessierten Öffentlichkeit erste Informationen zur Verfügung zu stellen.
Az.: IV/2 200-3/2